Unterrichtspausen sollen Schülerinnen und Schülern, grundsätzlich aber auch Beschäftigten, zur Erholung und Entspannung dienen. Doch im Alltag sind sie oftmals belastend und mit Gefährdungen verbunden. Ist es für Lehrkräfte die anstrengende Pausenaufsicht, sind es für die Lernenden die Unfälle, die vor allem beim Spielen und Toben passieren.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 29

Pausenaufsicht ist anspruchsvoll: Circa ein Viertel aller Schulunfälle und etwa 40 Prozent aller Unfälle in Grundschulen sind Pausenunfälle.

Rechtliche Grundlagen

Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.

 

Weitere Informationen

Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.

  • DGUV Information 202-019 "Naturnahe Spielräume" (bisher GUV-SI 8014)
  • DGUV Information 202-022 "Außenspielflächen und Spielplatzgeräte" (bisher GUV-SI 8017)
  • DGUV Information 202-023 "Giftpflanzen - beschauen, nicht kauen!" (bisher GUV-SI 8018)
  • DGUV-Information 202-063 "Schulhöfe" (bisher GUV-SI 8073)
  • DGUV-Information 202-090 "Klasse(n) - Räume für Schulen" (bisher BG/GUV-SI 8094)
  • Normenreihe DIN EN 1176 "Spielplatzgeräte und Spielplatzböden"
  • DIN EN 1177 "Stoßdämpfende Spielplatzböden - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung
  • DIN EN 15312 "Frei zugängliche Multisportgeräte - Anforderungen, einschließlich Sicherheit und Prüfverfahren"
  • DIN 18034 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb"
  • DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen - Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung"
  • DIN 33942 "Barrierefreie Spielplatzgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren"
  • DIN 58125 "Schulbau - Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen"
  • www.sichere-schule.de

 

Gefährdungen

Folgende Faktoren können in Pausen zu Gefährdungen führen:

  • Räumliche Enge
  • Mangelnde Untergliederung der Freiflächen
  • Unzureichende Beschäftigungsangebote
  • Straßenverkehr
  • Fehlende oder unsachgemäße Einfriedungen
  • Unsichere Spielplatzgeräte
  • Hoher Schallpegel in Aulen und Pausenhallen
  • Nicht geeignete oder schadhafte Bodenbeläge
  • Fehlende oder unzureichende Verhaltensregeln
  • Mehrfachanforderungen für Aufsichtsführende
  • Konflikte und Gewalt
  • Ungeeignete Pflanzen
  • Unzureichende Aufsichtsführung
Maßnahmen

Pausenfreiflächen dimensionieren

Damit Schülerinnen und Schüler sich ausreichend und sicher bewegen können, sollten Sie als Schulsachkostenträger die Pausenflächen entsprechend dimensionieren. Im Außenbereich ist eine Pausenfreifläche von 4 bis 6 m² pro Schülerin und Schüler empfehlenswert.

Bei Anlagen im Freien sollten Sie zudem gemeinsam mit der Schulleitung darauf achten, dass sowohl sonnige als auch schattige Bereiche vorhanden sind. Die Beschattung kann beispielsweise durch die Anpflanzung von geeigneten Bäumen oder Sträuchern, aber auch durch Sonnensegel erfolgen.

Alle Flächen sollten barrierefrei erreichbar sein.

Unterschiedliche Pausenaktivitäten ermöglichen

Die einen suchen in der Pause Entspannung, die anderen Bewegung. Eine Gliederung von Freiflächen mit Anpflanzungen oder anderen Gestaltungselementen in Zonen für Spiel und Bewegung sowie Ruhe und Erholung ist zu empfehlen. Demzufolge sollten Sie als die Verantwortlichen für den inneren und äußeren Schulbereich gemeinsam Räume einrichten, die sowohl störungsfreies Arbeiten als auch notwendige Regeneration ermöglichen.

Auch Beschäftigte sollten die Möglichkeit haben, ihre Ruhepausen nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Bei einer Arbeitszeit von 6-9 Zeitstunden steht den Beschäftigten eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Zeitstunden eine mindestens 45-minütige Pause.

Naturnahe Gestaltung

Eine naturnahe Gestaltung der Pausenfreiflächen erfüllt besonders gut die Bedürfnisse nach Bewegung und Erholung. Bei der naturnahen Gestaltung sind seitens des Schulsachkostenträgers die grundlegenden Sicherheitsstandards zu beachten:

  • Zwischenräume, die ein Hängenbleiben oder Einklemmen, zum Beispiel mit dem Fuß, zur Folge haben können, vermeiden
  • Ausreichende Fallschutz- und Sicherheitsbereiche einhalten
  • Dauerhaft haltbare Verbindungselemente einsetzen
  • Gefährdungen durch spitze, scharfe oder andere gesundheitsgefährdende Ge...

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