Leitern werden als Arbeitsplätze und als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen genutzt. Der Einsatz von Leitern ist mit einem hohen Risiko verbunden, auch bereits bei niedriger Höhe. Bevor eine Leiter verwendet werden soll, ist zu ermitteln, ob ein Arbeitsmittel mit einer geringeren Gefährdung benutzt werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, ist für den jeweiligen Einsatzbereich eine geeignete Leiter auszuwählen.

Abb. 45

Stehleiter mit Zubehör für Treppen

Abb. 46

Glasreinigerleiter mit Fußverbreiterung auf tragfähigen Untergrund

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"
  • Baustein-Merkheft "Gebäudereiniger", BG BAU Abr. Nr. 406

 

Gefährdungen

Achten Sie bei Auswahl und Verwendung von Leitern insbesondere auf folgende Gefährdungen:

  • Abstürzen bzw. Abrutschen von der Leiter
  • Absturz durch ungeeignete Leitern
  • Umkippen oder Wegrutschen der Leiter durch Fehlverhalten
  • Umkippen oder Wegrutschen der Leiter aufgrund eines unebenen, rutschigen oder nicht tragfähigen Untergrundes
  • Absturz durch beschädigte Leitern
Maßnahmen

Können oben genannte Gefährdungen nicht durch ein Arbeitsmittel mit einer geringeren Gefährdung ausgeschlossen werden sind Maßnahmen zu treffen.

Typische Situationen, in denen andere sicherere Arbeitsmittel wie Gerüste oder Hubarbeitsbühnen nicht verwendet werden können, sind zum Beispiel:

  • mangelnde Tragfähigkeit des Untergrundes
  • unzureichende Zugänglichkeit
  • ungenügende Platzverhältnisse
  • fehlende Einrichtungen in oder an Gebäuden, um von Innen z. B. unter Verwendung von PSAgA sicher arbeiten zu können.

Absturz-/Abrutschsicherung

Werden bei der Verwendung von Leitern bestehende Sicherungen gegen Absturz unwirksam, müssen Absturzsicherungsmaßnahmen getroffen werden (z. B. durch PSA gegen Absturz).

Stellen Sie sicher, dass bei Verwendung von Leitern jederzeit ein sicheres Festhalten und Stehen möglich ist. Das sichere Stehen und Festhalten auf der Leiter ist z. B. gegeben, wenn die Beschäftigten mit beiden Füßen auf Sprossen oder Stufen stehen und sich mit einer Hand an der Leiter festhalten können oder ausreichenden Kontakt mit beiden Beinen zur Leiter haben.

Auch ein Transport auf der Leiter darf den sicheren Kontakt zur Leiter nicht einschränken.

Zum Transport von Arbeitsmitteln haben sich Werkzeuggürtel bewährt.

Geeignete Leitern

Wählen Sie für den jeweiligen Einsatz die passende und sicherste Leiter aus (z. B. Podestleiter, Plattformleiter). Tragen Sie dafür Sorge, dass Leitern bestimmungsgemäß verwendet werden, u. a. durch Unterweisung.

Abb. 47

Podestleiter

Verwenden Sie nach Möglichkeit Leitern mit Fußverbreiterung, rüsten Sie diese falls notwendig nach. Sorgen Sie dafür, dass die Sicherheit gegebenenfalls durch weiteres Leiterzubehör (z. B. Holmverlängerungen, Gummiauflage) erhöht wird.

Abb. 48

Anlegeleiter mit Zubehör für Treppen oder Schrägen

Leiter als Arbeitsplatz

Die zulässige Standhöhe auf der Leiter ist in der Regel auf 2,0 m begrenzt, bei zeitweiligen Arbeiten ist auch eine Standhöhe zwischen 2,0 m und 5,0 m möglich, wenn die Arbeiten nach der Gefährdungsbeurteilung sicher durchgeführt werden können.

Aufgrund der Absturzgefährdung und der höheren ergonomischen Belastung dürfen tragbare Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn die Beschäftigten mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen.

Zur Minimierung der Abrutschgefahr sind Stufenleitern (Auftrittstiefe mindestens 80 mm) und Plattformleitern vorzuziehen. In besonders begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Arbeiten in engen Schächten, können Arbeiten auch auf tragbaren Leitern mit Sprossen ausgeführt werden, wenn die besonderen Gründe in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert sind.

Zeitweilige Arbeiten sind Arbeiten, die einen Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin nicht überschreiten.

Leiter als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen

Beachten Sie, dass eine Leiter als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen grundsätzlich bis 5,0 m Höhenunterschied eingesetzt werden kann. Für das sichere Übersteigen muss die Leiter mindestens 1,0 m überstehen oder eine Festhaltevorrichtung vorhanden sein.

Unterweisung

Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich über den sicheren Umgang mit Leitern und dokumentieren Sie dies.

Abb. 49

Hinweise zur Verwendung von Leitern

Sicherung gegen Umkippen oder Wegrutschen

Stellen Sie vor der Verwendung sicher, dass Leitern auf einem tragfähigen und ausreichend großen Untergrund aufgestellt sind und weder umstürzen noch verrutschen können. Achten Sie insbesondere auf die Tragfähigkeit des Anlegepunktes.

Kontrollieren Sie die Rutschhemmung der Leiterfüße. Die Standsicherheit erhöht sich durch Fußverbreiterungen.

Bei Sprossenanlegeleitern sollte der Aufstellwinkel zw...

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