Die Ver- und Entsorgung von Baustellen erfolgt in der Regel durch Zulieferer über Lkw. Baustellenintern werden auch LKW, Muldenfahrzeuge (Dumper) oder Traktoren mit Anhänger zum Transport von Materialen oder Geräten eingesetzt. Gewährleisten Sie als Unternehmerin oder Unternehmer den sicheren Baustellenverkehr durch geeignete Verkehrswege und Verkehrsregeln.

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Abb. 75

Begrenzung des Fahrweges durch Freisteine

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"
  • DGUV Information 213-001 "Arbeiten in engen Räumen"

 

Gefährdungen

Bei der Verwendung von mobilen Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen bestehen unter anderem Gefährdungen durch:

  • Abkommen vom Fahrweg
  • Umsturz
  • Anfahren/Überfahren
  • schlechte Beleuchtung
Maßnahmen

Fahrwege auf Baustellen

Sorgen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer dafür, dass für die Verwendung mobiler Arbeitsmittel und Fahrzeuge auf Baustellen geeignete Verkehrswege eingerichtet und hierfür Verkehrsregeln festgelegt werden.

Für den Baustellenverkehr sind Fahrordnungen aufzustellen und Verkehrswege festzulegen. Rückwärtsfahrten vermeiden und durch Einrichten von Wendestellen soweit möglich reduzieren.

Sind Rückwärtsfahrten nicht zu vermeiden, sind zur Vermeidung von Gefährdungen für Beschäftigte folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Einsatz eines Kamera-Monitor-Systems oder,
  • Abschrankung des Gefahrbereiches oder,
  • Einsatz von Sicherungsposten/Einweisern.

Verkehrswege müssen ausreichend tragfähig sein und sollen möglichst gut instandgehalten sowie ohne größere Unebenheiten sein.

Die Tragfähigkeit von Fahrwegen kann z. B. durch Bodenverbesserung oder Bodenaustausch erhöht werden.

Leiten Sie Oberflächenwässer geregelt ab, so dass Unterspülungen von Fahrwegen auf Baustellen vermieden werden. Treffen Sie Vorkehrungen, damit diese auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen, (z. B. Eis, Schnee, Nebel, starke Regenfälle) sicher befahren werden können. Sollte ein sicheres Befahren nicht gewährleistet sein, stellen Sie den Fahrbetrieb ein.

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Abb. 76

Absturzsicherung für Fahrzeuge und Baumaschinen durch massive Begrenzung des Fahrweges

Werden Beförderungsmittel auf Verkehrswegen verwendet, so muss für andere, den Verkehrsweg nutzende Personen ein ausreichender Sicherheitsabstand oder geeignete Schutzvorrichtungen vorgesehen werden.

Zwischen Fahrwegen auf Baustellen und Böschungs- oder Verbaukanten sind zur Wahrung der Standsicherheit Mindestabstände einzuhalten.

Mindestabstände zu Böschungs- und Verbaukanten siehe auch DIN 4124 "Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten"

Legen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer die Abstände zu Absturzkanten so fest, dass keine Ab- bzw. Umsturzsturzgefahr besteht. Den besten Schutz bieten technisch zwangsläufig wirkende Maßnahmen, wie z. B. eine Begrenzung der Fahrwege durch Betonleitwände, Freisteine oder Erdwälle.

Werden mobile Arbeitsmittel auf Böschungen eingesetzt, an denen die Gefahr des Umstürzens oder Abrutschens der Maschine besteht, müssen besondere Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Eine besondere Sicherungsmaßnahme kann z. B. eine windengeführte Seilsicherung sein.

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Abb. 77

Mindestabstände zwischen Fahrzeugen bzw. Baugeräten und Böschungskanten zur Wahrung der Standsicherheit

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Abb. 78

Einsatz auf Böschungen

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