Jedes Unternehmen, das Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten nutzt, ist dafür verantwortlich, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind. Vor der ersten Verwendung hat jedes Unternehmen das Gerüst auf dessen sichere Funktion zu überprüfen.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 57 Ein Gerüst ist vor der Verwendung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen

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Abb. 58 Bezeichnung von Gerüstbauteilen

Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
  • DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten"
  • BG BAU Info CD "Informationen für Ihr Gewerk" unter www.bgbau-medien.de
  • Angebote für Fachseminare für befähigte Personen im Gerüstbau unter www.bgbau.de/seminare
Gefährdungen

Achten Sie bei der Gerüstnutzung insbesondere auf die folgenden Gefährdungen:

  • Absturz aufgrund nicht bestimmungsgemäßer Benutzung des Gerüstes oder durch Gerüstmängeln wegen unzureichender betrieblicher Organisation
  • Absturz aufgrund von Mängeln an den Außen-, Innen- und Stirnseiten des Gerüstes sowie bei mangelhafter Ausbildung des Gerüstes als Fanggerüst
  • Durchsturz bei nicht geschlossenen Durchstiegsklappen am Leiteraufstieg
  • Getroffenwerden durch herabfallende Gegenstände
  • Stolpern und Rutschen wegen unebenen oder glatten Gerüstbelägen
  • Verlust der Tragfähigkeit der Gerüstbeläge durch Überlastung der Gerüstlagen
  • Verlust der Stand- oder Betriebssicherheit durch eigenmächtige Veränderungen am Gerüst
  • Mangelhafte oder ungeeignete Zugänge zu den Arbeitsplätzen auf dem Gerüst
  • Verlust der Betriebssicherheit des Gerüstes infolge außergewöhnlicher Ereignisse, die schädigende Auswirkungen auf das Gerüst haben können
Maßnahmen

Organisation

Legen Sie Verantwortung und Aufgaben Ihrer Beschäftigten für die Nutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten fest und sorgen Sie für deren Qualifikation, z. B. aufsichtführende Person. Stellen Sie sicher, dass das Gerüst vor der Verwendung durch eine zur Prüfung befähigte Person auf sichere Funktion geprüft wird.

Im Anhang 7 der DGUV Information 201-011 ist das Muster eines Prüfprotokolls vor der ersten Inbetriebnahme enthalten.

Sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Unterlagen für die Gerüstbenutzung, z. B. Kennzeichnung des Gerüstes, Plan für die Benutzung, vom Gerüstersteller zur Verfügung gestellt werden und auf der Baustelle vorhanden sind. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten über die sichere Benutzung von Gerüsten.

Es ist sinnvoll, wenn Warnhinweise aus dem Plan für die Benutzung am Gerüst ersichtlich sind.

Absturzsicherungen

Stellen Sie sicher, dass jede Gerüstlage, die als Arbeits- und Zugangsbereich genutzt werden kann, während der Benutzung durch Seitenschutz gesichert ist. Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz sind dann nicht erforderlich, wenn die Arbeits- und Zugangsbereiche höchstens 0,30 m von anderen tragfähigen und ausreichend großen Flächen entfernt liegen.

Vergewissern Sie sich, dass genutzte Fang- bzw. Dachfanggerüste die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen.

In den Bausteinen B111 bzw. B121 der BG BAU finden Sie Hinweise zu Fang- bzw. Dachfanggerüsten.

Mangelhafte Bereiche am Gerüst dürfen nicht benutzt werden. Wenden Sie sich zur Beseitigung der Mängel an Ihre Auftraggeber oder Ihre Gerüstersteller. Bis die Mängel beseitigt sind, sollte der Bereich kenntlich gemacht bzw. abgesperrt werden.

Abb. 59

Warnhinweise zum Gerüst

Gesicherte Durchstiegsklappen

Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten, dass die Durchstiegsklappen am Leitergang nach dem Durchstieg zu schließen sind. Vorteilhafter ist ein separat vor das Gerüst gestelltes Gerüstfeld als Treppen- oder Leiteraufgang. Damit können die Arbeiten auf der jeweiligen Gerüstebene ungestört und sicherer ablaufen.

Schutz vor herabfallenden Gegenständen

Sorgen Sie dafür, dass auf den Gerüstlagen in einem Gerüstfeld nicht gleichzeitig übereinander gearbeitet wird und dass die Zugänge/Verkehrswege zum Bauwerk gesichert sind, z. B. durch Absperrungen oder mit einem Schutzdach.

Sicher begehbare Gerüstbeläge

Stellen Sie sicher, dass die Gerüstbeläge sicher begangen werden können. Dazu müssen die Gerüstbeläge z. B. so ausgebildet sein, dass sie dicht aneinander verlegt sind und weder wippen noch ausweichen oder sich verschieben können.

Achten Sie darauf, dass Material auf dem Gerüstbelag nur so abgelegt werden darf, dass ein ausreichend breiter Durchgang erhalten bleibt.

Unterweisen Sie insbesondere, dass es verboten ist, auf Gerüstbeläge zu springen oder etwas auf sie zu werfen.

Ausreichende Lastklasse

Vergewissern Sie sich vor der Gerüstnutzung, dass die Lastklasse des Gerüstes für Ihre auszuführenden Tätigkeiten ausreichend ist. Beachten Sie dabei, dass die Summe ...

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