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Warum diese Information?
Mit Inkrafttreten der geänderten Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 31. Oktober 2013 rückt das Thema Eignungsuntersuchungen weiter in den Fokus des Interesses von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Beschäftigten, Betriebsräten und Personalvertretungen sowie Sicherheitsfachkräften und Betriebsärztinnen und Betriebsärzten. Insbesondere wenn Einschränkungen der gesundheitlichen Eignung von Beschäftigten in Bezug auf die vorgesehenen oder ihnen übertragenen Tätigkeiten zu Gefahren für Leib oder Leben anderer Beschäftigter führen würden, können Eignungsuntersuchungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung sinnvoll und verhältnismäßig sein. Dem Informationsbedarf zum Thema "Eignungsuntersuchungen" soll die DGUV Information "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis" Rechnung tragen.
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung
Layout & Gestaltung:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion
Titelbild: © Photographee.eu/Fotolia
Ausgabe: August 2015
DGUV Information 250-010
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