Hautkrankheiten stehen mit an vorderer Stelle sowohl bei den gemeldeten Erkrankungen als auch bei den anerkannten Berufskrankheiten.

Auslöser sind in den meisten Fällen Feuchtarbeit, Tätigkeiten mit reizenden oder allergieauslösenden Stoffen sowie häufige, oft zu aggressive Hautreinigung, vielfach auch in Kombination mit mechanischer Belastung.

Eine Schädigung der Haut kann sich zunächst durch kleinste und leicht zu übersehende Hautveränderungen äußern. Unbeachtet können diese mit der Zeit zur manifesten Erkrankung und Berufskrankheit führen. Die frühzeitige Entdeckung und Beachtung von ersten Hautveränderungen ermöglicht es, rechtzeitig die richtigen Schutzmaßnahmen zu treffen und eine Verschlimmerung zu verhindern. Denn schwere Hauterkrankungen können dazu führen, dass die hautbelastende Tätigkeit aufgegeben werden muss. Soweit muss es nicht kommen.

Betroffenen und betrieblichen Akteurinnen und Akteuren soll mit dieser DGUV Information ein Leitfaden in die Hand gegeben werden, der Ihnen konkrete und praktikable Hilfestellung bietet.

Optimal ist, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten.

Wer ist das?

  • die betroffene Person
  • das Unternehmen
  • der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin
  • die Sicherheitsbeauftragten
  • die Sicherheitsfachkräfte
  • die Arbeitnehmervertretung
  • der Hautarzt oder die Hautärztin
  • die Unfallversicherungsträger

Wie erkennen Sie eine möglicherweise beruflich verursachte Hauterkrankung?

Normale Haut ist glatt und geschmeidig, matt glänzend, rosig, feinporig, widerstandsfähig und wenig empfindlich. Bereits die trockene Haut, die leicht mit Rötung reagiert, sich schuppt, spannt, juckt oder zur Entzündung neigt, gehört zu den Veränderungen, die es zu beachten gilt, da sie Anzeichen eines beginnenden Handekzems sein können. Zunehmende Rötung, Schwellung, Bläschenbildung ( insbesondere in den Fingerzwischenräumen), Nässen der Haut, Einrisse und Schmerzen sind Zeichen eines schweren Handekzems.

Abbildung 1 kann aus urheberrechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden.

Abb. 1 Nicht mehr harmlos: Abnutzungsekzem (in den Fingerzwischenräumen)

Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen beruflicher Tätigkeit und Erkrankung sind z. B.:

  • Übereinstimmung zwischen Einwirkungsort der beruflichen Belastung und Lokalisation der Hauterscheinungen (häufig Hände oder Unterarme)
  • Auftreten der Hauterscheinungen während oder unmittelbar nach der Arbeit, insbesondere wiederholtes Auftreten, Besserung oder Abheilung in arbeitsfreier Zeit
  • Auftreten gleichartiger Hauterscheinungen bei mehreren Beschäftigten
  • bekannte Allergie gegen Arbeitsstoffe.

Hilfestellung für die betroffene Person

Sie sind selbst betroffen?

Nehmen Sie unbedingt die oben geschilderten Warnsignale ernst und wenden Sie sich an eine der folgenden Personen. So können in den meisten Fällen die Ursachen geklärt und beseitigt, die Symptome im Frühstadium behandelt und schwere chronische Erkrankungen verhindert werden und Sie bei der Behandlung Ihrer Hauterkrankung unterstützen.

Sie können insbesondere Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt, Sicherheitsfachkräfte oder vorgesetzte Personen ansprechen.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin.

Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin kennt die Belastungen für Ihre Haut an Ihrem Arbeitsplatz genau. Er oder sie berät Sie, ggf. gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, über die besten Schutzmaßnahmen. Ist eine spezielle Diagnostik und Therapie erforderlich, wird er oder sie Sie beim Hautarzt oder der Hausärztin vorstellen. Der Unfallversicherungsträger kann – mit Ihrem Einverständnis – über Ihre Hauterkrankung informiert werden.

Wenden Sie sich (gegebenenfalls über Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin) an einen Facharzt oder eine Fachärztin für Hauterkrankungen

Diese sind Spezialisten für die Behandlung und Diagnostik von Hautveränderungen. Für die Beurteilung Ihres Problems werden Sie dort zu Ihrem Arbeitsplatz, zu Ihren Tätigkeiten, den verwendeten Handschuhen, Hautreinigungsmitteln und dergleichen befragt – hier empfehlen wir, sich darauf vorzubereiten, indem Sie u. a. die konkreten Produktnamen der von Ihnen verwendeten Hautmittel und Handschuhe sowie ggf. Ihren Allergiepass mitbringen. Um eine Allergie als Ursache auszuschließen, werden eventuell Hauttestungen bei Ihnen durchgeführt. So wird Ihnen geholfen, Ihre Symptome schnell in den Griff zu bekommen.

Sofern ein Bezug zu Ihrem Arbeitsplatz gesehen wird, wird er oder sie – mit Ihrem Einverständnis – den Unfallversicherungsträger über Ihre Hauterkrankung informieren.

Wenden Sie sich selbst an Ihren Unfallversicherungsträger

Rufen Sie einfach an, mailen, faxen oder schreiben Sie. Sie benötigen dafür kein besonderes Formular. Adresse und Telefonnummer finden Sie auf dem Mitgliedsaushang in Ihrem Betrieb.

Der Unfallversicherungsträger wird sich dann um die notwendigen Schritte kümmern. Mit Ihnen gemeinsam werden Maßnahmen gesucht, die Sie bei der Gesundung Ihrer Haut unterstützen und möglichst eine beschwerdefreie ...

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