Stäube entstehen bei der spanabhebenden Be- und Verarbeitung von Harthölzern. Maßnahmen können erforderlich werden, wenn in erheblichem Umfang Harthölzer be- oder verarbeitet werden und die Konzentration für Holzstaub in der Luft von 2 mg/m³ (Schichtmittelwert) nicht eingehalten werden kann.

Entsprechende staubbelastete Arbeitsplätze finden sich z. B. in

  • Möbeltischlereien
  • Stellmachereien
  • Parkettlegereien
  • Treppenbauereien
  • Modellschreinerei (Gießereien)
  • Holzmehl herstellenden und verarbeitenden Betrieben
  • Pellets herstellenden Betrieben.

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