Stäube entstehen bei der spanabhebenden Be- und Verarbeitung von Harthölzern. Maßnahmen können erforderlich werden, wenn in erheblichem Umfang Harthölzer be- oder verarbeitet werden und die Konzentration für Holzstaub in der Luft von 2 mg/m³ (Schichtmittelwert) nicht eingehalten werden kann.
Entsprechende staubbelastete Arbeitsplätze finden sich z. B. in
- Möbeltischlereien
- Stellmachereien
- Parkettlegereien
- Treppenbauereien
- Modellschreinerei (Gießereien)
- Holzmehl herstellenden und verarbeitenden Betrieben
- Pellets herstellenden Betrieben.
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