Berufskrankheit: § 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

Nr. 3101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV)

"Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße ausgesetzt war"

Nr. 3102 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV)

"Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten"

Nr. 3103 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV)

"Wurmkrankheiten der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder Strongyloidesstercoralis"

Nr. 3104 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV)

"Tropenkrankheiten, Fleckfieber"

ArbMedVV: Verordnung zur Rechtvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

BioStoffV: Biostoff-Verordnung

GenTSV: Gentechnik-Sicherheitsverordnung

TRBA 310 "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Anhang VI GenTSV"

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