Für Glycerintrinitrat (Nitroglycerin) gibt es derzeit noch keinen Arbeitsplatz-Grenzwert (AGW). Sobald es einen Arbeitsplatzgrenzwert gibt, wird dieser Abschnitt auch für Glycerintrinitrat (Nitroglycerin) mit "Tätigkeiten" gefüllt.
- Herstellen von Glykoldinitrat (Nitroglykol) durch Nitrieren in diskontinuierlicher Verfahrensweise
- Gelatinieren von Glykoldinitrat (Nitroglykol)
- Fertigung von Pulverrohmasse (Glykoldinitrat)
- Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an nitroglykolhaltigen Anlagenteilen
- Lagern von gelatinösen Sprengstoffen
- Probennahme zur Qualitätsprüfung von Sprengstoffpatronen
- Vernichten von nitroglykolhaltigen Stoffresten und Anlagenteilen
- Allgemeine Laborarbeiten.
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