Für Glycerintrinitrat (Nitroglycerin) gibt es derzeit noch keinen Arbeitsplatz-Grenzwert (AGW). Sobald es einen Arbeitsplatzgrenzwert gibt, wird dieser Abschnitt auch für Glycerintrinitrat (Nitroglycerin) mit "Tätigkeiten" gefüllt.

  • Herstellen von Glykoldinitrat (Nitroglykol) durch Nitrieren in diskontinuierlicher Verfahrensweise
  • Gelatinieren von Glykoldinitrat (Nitroglykol)
  • Fertigung von Pulverrohmasse (Glykoldinitrat)
  • Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an nitroglykolhaltigen Anlagenteilen
  • Lagern von gelatinösen Sprengstoffen
  • Probennahme zur Qualitätsprüfung von Sprengstoffpatronen
  • Vernichten von nitroglykolhaltigen Stoffresten und Anlagenteilen
  • Allgemeine Laborarbeiten.

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