Bearbeitungsliste des AGS zur TRGS 900[1]

Bisherige Grenzwerte der TRGS 900 Bearbeitungshinweise/ Weitere Grenzwert-Vorschläge Hinweise auf weitere Papiere

Stoffidentität

Bezeichnung

(CAS-Nr.)

Grenzwert

ml/m³ bzw. mg/m³

(ppm)

Spitzenbegr.

ÜF
Bemerkungen    
Glycerintrinitrat (55-63-0) 0,05 bzw. 0,47 4 DFG, H Bearbeitung durch UA III vorgesehen MAK-Begründung[2]

DFG Senatskommisssion zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission)

H hautresorptiv

Biologischer Grenzwert (BGW) aus TRGS 903[3]

Arbeitsstoff Parameter Biologischer Grenzwert Untersuchungsmaterial Probennahmezeitpunkt
Glycerintrinitrat 1,2-Glycerindinitrat 0,5 μg/l Plasma/Serum Expositionsende bzw. Schichtende
1,3-Glycerindinitrat 0,5 μg/l Plasma/Serum Expositionsende bzw. Schichtende  

Gegebenenfalls ist auch eine Beurteilung der biologischen Grenzwerte (Biomonitoring) hilfreich bei der Entscheidung, ob weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind (siehe hierzu TRGS 903).

[1] Die jeweils aktuelle Fassung ist zu beachten.
[2] Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründungen von MAK-Werten und Einstufungen (DFG).
[3] Die jeweils aktuelle Fassung ist zu beachten.

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