ASR A3.4 Beleuchtung

7.3 Orientierende Messung

(1) Sofern zur Auswahl oder zur Prüfung von Beleuchtungseinrichtungen orientierende Messungen im Betrieb durchgeführt werden, sind Beleuchtungsstärkemessgeräte zu verwenden, die mindestens der Klasse C gemäß DIN 5035 Teil 6, Ausgabe 2006-11 entsprechen.

(2) Die Messungen der künstlichen Beleuchtung in Räumen, die auch durch Tageslicht beleuchtet werden, sollen bei natürlicher Dunkelheit durchgeführt werden. Kann Tageslicht bei der Messung nicht ausgeschlossen werden, ist zunächst bei eingeschalteter und danach bei ausgeschalteter künstlicher Beleuchtung zu messen.

Aus der Differenz der beiden Messungen werden die Werte der künstlichen Beleuchtung ermittelt. Da das Tageslicht stark schwanken kann, sollten die beiden Messungen bei bedecktem Himmel und unmittelbar nacheinander durchgeführt werden. Die Differenzmessung ist bei tageslichtabhängig geregelten Beleuchtungsanlagen nicht anwendbar.

(3) Zur Bewertung des Ist-Zustandes sind die Beleuchtungsanlagen im jeweiligen Betriebszustand zu messen. Leuchtstofflampen und andere Entladungslampen müssen bei der Messung mindestens 100 Betriebsstunden aufweisen.

(4) Die Messpunkte sind auf der Bezugsebene möglichst gleichmäßig zu verteilen (siehe Abb. 3).

Abb. 3: Beispiel für die Verteilung der Messpunkte für einen Bereich des Arbeitsplatzes

(5) Der Mindestwert der Beleuchtungsstärke muss in der Bezugsebene (siehe Tabelle 1) erreicht werden und wird auch dort gemessen. Ist die Höhe oder Ebene bekannt, in der die Sehaufgabe ausgeführt wird, kann die Messung auch dort durchgeführt werden.

Tabelle 1: Höhe der Bezugsebenen für horizontale Beleuchtungsstärken E h und vertikale Beleuchtungsstärken E v
- Horizontal E h [m über dem Boden] Vertikal E v [m über dem Boden]
überwiegend stehende Tätigkeiten 0,85 1,60
überwiegend sitzende Tätigkeiten 0,75 1,20
Verkehrswege z. B. Flure und Treppen bis 0,20  

Orientierende Messung der Beleuchtungsstärke

Die orientierende Messung dient dazu, annährungsweise eine Aussage über die Einhaltung geforderter Beleuchtungsstärken und Gleichmäßigkeiten zu ermitteln. Die Ergebnisse unterliegen je nach Durchführung der Messung und Verteilung der Messpunkte großen Schwankungen. Orientierende Messungen der Beleuchtungsstärke können vom Unternehmen selbst durch eine fachkundige Person durchgeführt werden.

Hinweis
Einige Unfallversicherungsträger bieten hierzu Seminare nach dem DGUV Grundsatz 315-201 "Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten" an.

Für die orientierende Messung ist ein Beleuchtungsstärkemessgerät mindestens der Klasse C (Fehlergrenze +/- 20 %) zu verwenden. Es ist zu beachten, dass das Messergebnis von der Netzspannung und der Raumtemperatur abhängig ist.

Zur Untersuchung des Ist-Zustandes sind die Beleuchtungsanlagen im jeweiligen Betriebszustand zu messen. Die Messung neuer Beleuchtungsanlagen ist bei nicht verschmutzten Leuchten durchzuführen. Leuchtstofflampen und andere Entladungslampen müssen mindestens 100 h, Glühlampen mindestens 1 h jeweils im ungedimmten Zustand in Betrieb gewesen sein.

Vor Beginn der Messung sind die Lampen in den Leuchten im ungedimmten Zustand so lange einzubrennen, bis ein stationärer Zustand der Anlage erreicht ist. Der stationäre Zustand kann als erreicht angesehen werden, wenn drei - in Abständen von einigen Minuten - aufeinander folgende Messungen der Beleuchtungsstärke keine bedeutsamen Veränderungen mehr zeigen.

Während der Messung darf der Lichteinfall auf das Messfeld weder durch Messpersonen noch durch Gegenstände, die nicht zur Einrichtung gehören, gestört werden. Mögliche Störungen können durch Abschattungen und Reflexionen entstehen.

Hinweis
Bei der orientierenden Messung sollte die Ausstattung und die Anordnung des Arbeitsplatzes der späteren Nutzung entsprechen. So kann festgestellt werden, ob zum Beispiel ungünstige Schatten durch Personen, Maschinen und Einbauten, auf die Sehaufgabe fallen und gegebenenfalls die dort erforderlichen Beleuchtungsstärken nicht erreicht werden. Auch deshalb sollten dem Lichtplaner im Vorfeld alle relevanten Informationen gegeben werden. Hierzu gehören neben den Raummaßen und den Reflexionsgraden auch die Angaben über größere Einbauten, Maschinen, Aufenthaltsorte der Personen und deren Sehaufgaben. Besonders im Bereich der Industriebeleuchtung empfiehlt es sich, den Lichtplaner vor Ort über die Bedingungen hinreichend zu informieren.

Zur Orientierung kann die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke gemessen werden. Hierzu werden die ermittelten Messwerte der einzelnen Messpunkte addiert und dann durch die Anzahl der Messpunkte dividiert.

Die Messpunkte sollten, wie in Abbildung 33 beispielhaft gezeigt, auf der Bewertungsfläche möglichst gleichmäßig verteilt sein. Das Messergebnis variiert unter anderem mit der Anzahl und der Verteilung der Messpunkte.

Hinweis
Reicht die orientierende Messung nicht aus, um Mängel an der Beleuchtungsanlage auszusch...

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