Seit den neunziger Jahren wandelt sich die Behindertenpolitik in Deutschland erheblich. Nach mehrjährigen Beratungen wurde 1994 das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung ins Grundgesetz eingefügt.

Mit dem Benachteiligungsverbot vollzieht sich bis heute ein Paradigmenwechsel:

  • nicht mehr ausgrenzende öffentliche Fürsorge, sondern uneingeschränkte Teilhabe
  • nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern völlige Gleichstellung
  • nicht mehr wohlmeinende Bevormundung, sondern das Recht auf Selbstbestimmung

Allgemeines

Den aktuellen Stand dieses Wandels stellt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) dar.

Leitgedanke der UN-BRK ist die Inklusion:

  "Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der alle Menschen mitmachen können."[1]

Damit werden die Fähigkeiten der Menschen in den Vordergrund gestellt. Dazu wird die gebaute Umwelt so gestaltet, dass auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen diese ohne fremde Hilfe nutzen können.

Dass Menschen trotz ihrer Behinderung ihre Fähigkeiten ungehindert einsetzen können, ist z. B. durch barrierefreie bauliche Einrichtungen und Produkte erreichbar. Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit sind in internationalen und nationalen Gesetzen, Vorschriften und Normen aufgezeigt.

Nationale Aktivitäten

Mit einem Nationalen Aktionsplan fördert die Bundesregierung die Umsetzung der UN-BRK und den Leitgedanken der Inklusion.

Der Aktionsplan der DGUV zur Umsetzung der UN-BRK überträgt den Ansatz des Nationalen Aktionsplanes auf die Aufgabengebiete Prävention und Rehabilitation der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Entsprechend den Erfahrungen mit der Anpassung von Arbeitsplätzen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung immer wieder gemacht werden, spielt im DGUV-Aktionsplan die Barrierefreiheit eine wichtige Rolle.

Dieser Leitfaden "Barrierefreie Arbeitsgestaltung" zeigt auf, dass barrierefreie Bildungs- und Arbeitsstätten eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Inklusion darstellen.

In den folgenden Angaben finden Sie weitere wertvolle Hinweise zu diesem Themenbereich.
Folgende Kapitel sind zu berücksichtigen: Weiterführende Informationen
Kapitel 1.1 UN-Behindertenrechtskonvention

UN-Behindertenrechtskonvention

Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung

Aktionspläne der Bundesländer zur UN-BRK

DGUV-Aktionsplan
Kapitel 1.2 Nationaler Aktionsplan
Kapitel 1.3 DGUV-Aktionsplan
Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.
[1] Nationaler Aktionsplan Seite 3.

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