Mehrere Wagen dürfen Sie gleichzeitig nur in Bewegung setzen, wenn diese miteinander gekuppelt sind. Das gilt nicht beim Abdrücken, Ablaufen, Abstoßen, Beidrücken und Aufdrücken.

Bei Rangierfahrten müssen Sie als Triebfahrzeugführer, Lokrangierführer oder Rangierbegleiter/Rangierleiter den in Fahrtrichtung befindlichen Gleisbereich beobachten, um

  • die Fahrwegbeobachtung zu gewährleisten (Signale, Weichenlage, Hindernisfreiheit, …),
  • Gefährdungen von Personen auszuschließen bzw. gefährdete Personen rechtzeitig zu warnen.

Eine Gefährdung von Personen kann nicht ausgeschlossen werden, wenn im Gleisbereich

  • höhengleiche Kreuzungen mit Straßen, Wegen oder Plätzen vorhanden sind,
  • Eisenbahnfahrzeuge stillstehen, an oder in denen Personen arbeiten oder sich aufhalten (beispielsweise in Bereichen für die Fahrzeuginstandhaltung oder in mit Personen besetzten Eisenbahnfahrzeugen (z. B. Schlafwagen, Unterkunftswagen)),
  • weitere Personen sich dort bestimmungsgemäß aufhalten, die nicht an der Fahrzeugbewegung beteiligt sind (beispielsweise in Ladebereichen, in Reinigungsanlagen oder an Tankstellen).

Auf eine Beobachtung des Gleisbereiches dürfen Sie nur verzichten, wenn dies örtlich zugelassen ist.

An Bahnübergängen und -überwegen ist der Straßenverkehr aufmerksam zu beobachten und die Fahrweise so einzurichten, dass die Gefährdungen für das Rangierpersonal weitgehend vermieden werden. Erkennen Sie, dass sich Teilnehmende am Straßenverkehr in gefährdender Weise den Eisenbahnfahrzeugen nähern, warnen Sie wiederholt. Bei Gefahr leiten Sie eine Schnellbremsung ein.

Für die Beobachtung des vor Ihrer Rangierfahrt befindlichen Gleisbereiches müssen Sie einen Standort auswählen, auf dem Sie einen sicheren Stand und einen festen Halt haben sowie den Gleisbereich vollständig einsehen können, z. B.:

  • Führerraum des Triebfahrzeuges bei gezogener Rangierfahrt,
  • Führerraum eines Triebwagens oder Steuerwagens bei geschobener Rangierfahrt, wenn die Verständigung über Funk erfolgt,
  • Endbühnen, wenn die Verständigung über Funk oder mit Rangiersignalen erfolgt,
  • bei geschobenen Reisezugwagen hinter der geschlossenen Übergangstür, wenn die Verständigung über Funk erfolgt.

Können Sie bei geschobenen Rangierfahrten als Triebfahrzeugführer den Gleisbereich nicht selbst beobachten, beauftragen Sie einen Rangierbegleiter/Rangierleiter. Wenn Sie als Rangierbegleiter/Rangierleiter bei geschobenen Rangierfahrten den Gleisbereich von der Spitze aus beobachten, geben Sie dem Triebfahrzeugführer Aufträge für die Rangierfahrt.

Ablaufende und abgestoßene Wagen dürfen Sie nur durch ortsfeste Bremseinrichtungen (Gleisbremsen), Hemmschuhe oder Handbremsen (bei Mitfahrt auf der Endbühne) aufhalten.

Legen Sie Hemmschuhe rechtzeitig vor den herannahenden Wagen aus.

Blicken Sie nach Auslegen des Hemmschuhes in Richtung auf die herannahenden Wagen und halten Sie einen ausreichenden Abstand zum Gleis.

Hemmschuhe dürfen Sie an gut sichtbarer Stelle nur so ablegen, dass diese keine Stolpergefahr bilden, z.B. auf Hemmschuhablageböcken oder Hemmschuhsteinen zwischen den Gleisen, in Hemmschuhhalterungen auf Rangierlokomotiven, in Schwellenfächern mit der Spitze auf dem äußeren Schienenfuß.

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