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Vorbemerkungen

Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) werden in Zusammenarbeit mit der antragstellenden Organisation erarbeitet von

  • den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (UVT)

    und

  • dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

    gemeinsam mit

  • der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    und

  • gegebenenfalls weiteren Messstellen z. B. der Bundesländer.

Sie werden herausgegeben durch das Sachgebiet "Gefahrstoffe", Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und in das Regelwerk unter der Bestellnummer DGUV Information 213 701 ff. aufgenommen.

Darüber hinaus erfolgt eine Verbreitung über das Internet sowie branchenbezogen durch die einzelnen Unfallversicherungsträger.

Diese Empfehlungen wurden 2016 erarbeitet in Zusammenarbeit mit:

  • der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Köln
  • dem DGUV-Arbeitskreis "Quecksilberexposition durch Leuchtmittel und LCD-Bildschirme", St. Augustin
  • der Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (GDW), Kassel
  • der Recycling Partner eG (RPG), Tübingen

Für die Mitwirkung und Unterstützung bei den Expositionsmessungen danken wir allen beteiligten Betrieben.

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

Fax: 030 13001-6132

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Gefahrstoffe des Fachbereichs

Rohstoffe und chemische Industrie der DGUV

Ausgabe: November 2018

DGUV Information 213-733

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

Bildnachweis

Abb. 1-5; BGW/Wegscheider

1 Allgemeines

Maßnahmen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) [1] und dem 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII) [2] gegen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren werden in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) [3] und den zugehörigen Technischen Regeln konkretisiert sowie durch Vorschriften, Regeln und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erläutert.

Die in den Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach Gefahrstoffverordnung beschriebenen Verfahren, Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen sind vorrangig auf die Gefahrstoffverordnung gerichtet. Die Arbeitsstätte und die Verwendung von Arbeitsmitteln sind in einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) [4] und der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) [5] gesondert zu betrachten. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist in Absprache mit dem zuständigen Betriebsarzt oder der Betriebsärztin die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festzulegen [6].

Die GefStoffV fordert Art und Ausmaß der Exposition der Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen. Dies kann durch Arbeitsplatzmessungen oder gleichwertige, auch nichtmesstechnische Ermittlungsverfahren erfolgen. EGU nach Gefahrstoffverordnung sind eine Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung, da sie für abzuleitende Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeitsüberprüfung entsprechend der Technischen Regel für Gefahrstoffe 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400) [7] mit herangezogen werden können.

Darüber hinaus können diese EGU als nichtmesstechnisches Verfahren bei der Informationsermittlung und Durchführung der Expositionsbewertung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 402 - Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition (TRGS 402) [8] verwendet werden. Somit können Unternehmen den eigenen Ermittlungsaufwand erheblich reduzieren. Dies ist insbesondere bei messtechnischen Ermittlungen von Bedeutung, die im Einzelfall ganz entfallen können.

Die öffentliche Diskussion zur Quecksilberexposition der Allgemeinbevölkerung durch sogenannte Energiesparlampen führte innerhalb der DGUV zu einer Diskussion über die berufliche Quecksilberexposition bei Tätigkeiten mit quecksilberhaltigen Leuchtmitteln. Ein Arbeitskreis bestehend aus mehreren Unfallversicherungsträgern, dem IFA, der BAuA, Messstellen der Länder und Industrievertretern hat die Problematik aufgegriffen und diverse Untersuchungen initiiert. Dazu gehörten im Wesentlichen branchenbezogene Arbeitsplatzmessungen, mit denen die Quecksilberexposition bei der Herstellung, der Sammlung und dem Recycling der Leuchtmittel ermittelt wurde. Das Ziel der Arbeiten war die Erstellung von Handlungsanleitungen zum sicheren Arbeiten für die Praxis. Die hier vorliegenden Empfehlungen behandeln einen Aspekt des Recyclings, die LCD-Flachbildschirmdemontage.

LCD-Flachbildschirme enthalten eine quecksilberhaltige Hintergrundbeleuchtung in Form von Kaltkathodenfluoreszenzlampen (CCFL-Röhrchen). Eingebaut sind diese überwiegend in Fernsehgeräten, Computermonitoren und Laptops. Das im Betrieb durch den Strom ionisierte Quecksilber gibt U...

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