Das Gefahrstoffverzeichnis ist eine systematische Zusammenstellung der gelagerten Gefahrstoffe und liefert somit Informationen für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und notwendiger sicherheitstechnischer Maßnahmen im Lager. Das Gefahrstoffverzeichnis muss folgende Angaben enthalten:[1]

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes (z. B. Produkt- oder Handelsname aus dem Sicherheitsdatenblatt),
  • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
  • Angaben zu den im Lager vorhandenen Mengenbereichen und
  • Betroffene Arbeitsbereiche (Arbeitsbereiche können z. B. sein: Lager, Lagerbereiche und Lagerabschnitte),
  • Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt.

Es gibt keine festen Vorgaben für die Form des Gefahrstoffverzeichnisses. Bewährt hat sich aber, die einzelnen Angaben in einer Tabelle zusammenzufassen. Für Notfälle soll das Gefahrstoffverzeichnis nach Absatz 7 außerhalb des Lagers verfügbar sein; gegebenenfalls ist ein Lagerplan mit Angabe der Lagerklassen und der zugehörigen Lagermengen sinnvoll.

[1] TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

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