Jede Beförderungseinheit, mit der Gefahrgüter in Versandstücken ohne Inanspruchnahme von Freistellungsregelungen befördert werden, muss vorn und hinten mit orangefarbenen Tafeln versehen sein (siehe Abbildung 15).

Abbildung 15:

Orangefarbene Tafel zur Kennzeichnung der Beförderungseinheit

Die Kennzeichen müssen witterungsbeständig sein und einer 15-minütigen Feuereinwirkung standhalten. Die Abmessungen müssen 400 mm x 300 mm betragen und der schwarze Rand muss 15 mm breit sein. Wenn wegen der Größe und des Baus des Fahrzeugs die verfügbare Fläche für das Anbringen der orangefarbenen Tafeln nicht ausreicht, dürfen die Tafeln auf 300 mm x 120 mm und der schwarze Rand auf 10 mm verkleinert werden.

An Tankfahrzeugen, Batterie-Fahrzeugen, Beförderungseinheiten mit einem oder mehreren Tanks und bei Schüttgut-Containern, in denen gefährliche Güter befördert werden, müssen zusätzlich an den Seiten parallel zur Längsachse des Fahrzeugs orangefarbene Tafeln mit Kennzeichnungsnummern angebracht werden (siehe Abbildung 16).

Mit diesem Kennzeichen wird schon von weitem sichtbar auf das Gefahrgut hingewiesen. Sie dient der Information von Rettungskräften bei einem Unfall, z. B. mit ätzender Schwefelsäure:

Abbildung 16:

Orangefarbene Tafel für den Transport von Schwefelsäure

Oberer Teil des Kennzeichens:

Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (2 oder 3 Ziffern, gegebenenfalls mit vorangestelltem "X"),

z. B.

80 ätzender oder schwach ätzender Stoff

88 stark ätzender Stoff

Wenn der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe "X" vorangestellt ist, bedeutet dies, dass der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert. Dies ist im Fall eines Unfalls ein wichtiger Hinweis für die Feuerwehr.

Unterer Teil des Kennzeichens:

UN-Nummer (4 Ziffern) zur Beschreibung des Gefahrgutes

z. B. UN 1830 Schwefelsäure

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