An einem Haltegurt befindet sich mindestens eine Halteöse zum Befestigen eines Verbindungsmittels zum Rückhalten.

Zur Arbeitsplatzpositionierung muss ein Haltegurt mit zwei Halteösen ausgerüstet sein (siehe Bild 1).

Bild 1: Haltegurt mit Verbindungsmittel für Haltegurte

Haltegurte sind zum Auffangen abstürzender Personen und zur Rettung von Personen nicht geeignet und deshalb für diese Verwendung unzulässig. Es besteht dabei unter anderem die Gefahr der Wirbelsäulenverletzung (siehe Bild 2).

Bild 2: Gefahr der Wirbelsäulenverletzung bei der Benutzung von Haltegurten zum Auffangen

Als Haltegurt können auch Auffanggurte mit integrierter Haltefunktion benutzt werden.

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