Die nachfolgend aufgeführten Beispiele dienen als Orientierungshilfe und ersetzen nicht die objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Beispiel 1

Schneeräumung auf einem Dach mit geneigter Dachfläche und Abrutschgefahr

Abb. 1

Darstellung des Objektes

Abb. 2

Darstellung des Objektes

  • 1-schiffiger Massivbau, Räumbereich 38 m x 20 m
  • Satteldach, Neigung 20 Grad
  • Gebäudehöhe First = 7,40 m
  • Gebäudehöhe Traufe = 3,76 m

Das Gebäude hat keine Zugangsmöglichkeiten zum Dach. Deshalb befinden sich für die Ermittlung der Schneehöhe vorab installierte Pegelmesser auf dem Dach (siehe Abschnitt 9). Nach Berechnung der Schneelast, der Wetterprognose und auf Grund der zu erwartenden Zusatzlasten (siehe Abschnitt 8) wurde festgestellt, dass eine Räumung erforderlich ist.

Im Rahmen des vorab festgelegten Räumkonzeptes wurde ermittelt, dass für die Durchführung der Maßnahme keine Risiken hinsichtlich des Versagens der Dachkonstruktion bestehen. Zudem wurde die Dachfläche (Pfannendach) im Firstbereich mit einer Anschlageinrichtung (Schiene) mit zwei beweglichen Anschlagpunkten auf jeder Seite ausgestattet (Abbildung 3).

Abb. 3

Anschlageinrichtung (Schiene) mit 2 beweglichen Anschlagpunkten auf jeder Seite

Für die Durchführung der Räumung wird an der Giebelseite ein Treppenturm aufgestellt, um einen direkten Zugang zum First und der dort vorhandenen Anschlageinrichtung zu ermöglichen. Die Höhe des Treppenturms wird so gewählt, dass sich der Geländerholm auf Firsthöhe befindet (Abbildung 2).

Um das Gebäude ist eine Sicherheitszone (Breite gleich Traufhöhe) eingerichtet. Eine Schneelagerstätte ist auf dem Parkplatz eingerichtet (Abbildung 4).

Durchführung der Schneeräumung

Aus statischen Gründen wird eine streifenweise parallel zum Ortgang verlaufende Räumung festgelegt, die gleichzeitig auf beiden Dachhälften durchgeführt wird.

Auf Grund der Rutschgefahr auf der Dachfläche werden die Arbeiten seilunterstützt durchgeführt. Das Räumpersonal ist mit Auffanggurten ausgestattet. Die Auffanggurte besitzen eine vordere Auffangöse (für das Sicherungssystem) und eine Positionierungsöse (für das Positionierungssystem). Als Positionierungssystem wird ein Tragseil mit Seileinstellvorrichtungen für die Auf- und Abwärtsbewegung auf der Dachfläche verwendet. Das Sicherungssystem besteht aus einem mitlaufenden Auffanggerät mit beweglicher Führung. Dieses System ist für Arbeiten auf geneigten Flächen und auf Grund einer Zulassung für die zu erwartende Kantenbeanspruchung bei einem möglichen Sturz über die Traufe geeignet (Abbildung 5).

Das Räumpersonal sichert sich am Übergang vom Treppenturm auf die Dachfläche an der Anschlageinrichtung. Die Räumung erfolgt mit Schneeschiebern von oben nach unten, im Abstand von 2 m zum Ortgang. Dabei werden beide Dachhälften gleichzeitig geräumt (Abbildung 5 und 6). Damit der Schneeschieber nicht herabfallen kann, wird er mit einer Sicherungsleine am Auffanggurt befestigt.

Der Schnee wird von den Abwurfstellen mittels Schaufelradlader zur Schneelagerfläche transportiert (Abbildung 6).

Für den Fall eines Sturzes über die Dachkante ist vorgesehen, die im Auffanggurt hängende Person durch die vor Ort anwesenden Beschäftigten mittels Abseilgerät mit Hubeinrichtung nach unten zu retten.

Allgemeiner Hinweis
Die Arbeitszeiten werden in Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen und der Arbeitsbelastung (maximal 2 Stunden, dann jeweils Pause/Aufwärmen) festgelegt.

Abb. 4

Darstellung der Sicherheitszone, des Zugangs zur Dachfläche, der Abwurfstellen und der Schneelagerfläche

Abb. 5

Schneeräumung mit Schneeschieber

Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

Eine aufsichtführende Höhenarbeiterin bzw. ein aufsichtführender Höhenarbeiter (Level 3 mit Qualifikation Bauwesen) und 3 Höhenarbeiterinnen bzw. Höhenarbeiter (Level 1) nach TRBS 2121 Teil 3 werden für die Durchführung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren eingesetzt.

Das Personal ist in die Umsetzung des Räumkonzeptes unterwiesen. Im Rahmen der Unterweisung wurde u. a. auf die Auswahl der Maßnahmen auf Grund der Gefährdungsbeurteilung eingegangen. Darüber hinaus wurden praktische Übungen unter vergleichbaren Arbeitsplatzbedingungen durchgeführt.

Eine Person ist für das Führen des Radladers geeignet, befähigt und eingewiesen.

Abb. 6

Schematischer Ablauf der Schneeräumung

Beispiel 2

Schneeräumung auf einem Flachdach

Abb. 1

Darstellung des Objektes

  • Hallendach 72 m x 85 m, 15 m hoch
  • Attikahöhe 0,2 m bis 0,5 m
  • Schleppdach 18 m x 72 m, 8 m hoch

Die Ermittlung der Schneehöhen erfolgte durch eine direkte (manuell mittels Schneerohr) und indirekte Messung (Dehnmessstreifen) (siehe Abschnitt 9). Unter Berücksichtigung der berechneten Schneelast und auf Grund der zu erwartenden Zusatzlasten (siehe Abschnitt 8) wurde festgestellt, dass eine Räumung des Hallendachs erforderlich ist. Für das tieferliegende Schleppdach ist noch keine Räumung angezeigt.

Abb. 2

Randsicherung

In der Dachfläche (Foliendach) befinden sich Lichtbänder und Lichtkuppeln. Zum Schutz gegen Durchst...

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