Diese Messstrategie wird am häufigsten angewandt, um den Tages-Lärmexpositionspegel zu ermitteln. Dazu wird der Arbeitstag in Tätigkeiten aufgeteilt, die einzeln zu betrachten sind. Für jede Tätigkeit muss der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel LpAeq, der Spitzenschallpegel LpC,peak und der jeweilige Zeitanteil der Tätigkeit am repräsentativen Arbeitstag bestimmt werden. Im einfachsten Fall führt eine Person während der kompletten Schicht nur eine Tätigkeit an einem Arbeitsplatz durch. Jede TätigkeiTsoll te mindestens dreimal mit einer Mindestmesszeit von je 5 Minuten gemessen werden. Dadurch wird sowohl eine Einschätzung der Lärmpegelschwankungen als auch der Messunsicherheit möglich.

Betragen die Schwankungen innerhalb einer Tätigkeit mehr als 3 dB,

  • sind entweder drei weitere Messungen durchzuführen,
  • ist die Tätigkeit in weitere Abschnitte zu unterteilen,
  • ist die Tätigkeit mit einer längeren Messdauer zu begleiten.

Aus den Stichprobenmessungen wird zunächst für jede Tätigkeit m der äquivalente Dauerschallpegel Lp,A,eqT,m berechnet.

Der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h errechnet sich dann folgendermaßen:

Tabelle 3

Pegel, Zeiten und Messungen

Erläuterung der Größen
Größe Einheit Erläuterung
LEX,8h dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel
Lp,A,eqT,m dB(A) A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel für die Tätigkeit m
Tm h Arithmetischer Mittelwert der Zeitdauer der Tätigkeit m
T0 h Bezugszeitdauer, T0 = 8h
m 1 Nummer der Tätigkeit
M 1 Gesamtzahl an Tätigkeiten m, die zum Tages-Lärmexpositionspegel beitragen

Beispiel: Eine Person ist während ihrer achtstündigen Arbeitsschicht an drei Arbeitsplätzen beschäftigt, beziehungsweise führt drei Tätigkeiten aus. Für jede der Tätigkeiten sind während der Messungen jeweils die energetischen Mittelungspegel gebildet und die Zeitanteile für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit ermittelt worden.

Tabelle 4

Übersicht der Tätigkeitsabschnitte

Tätigkeit Zeitanteil in h Lp,A,eqT,m in dB(A)
Bedienung Maschine A 5 87,1
Bedienung Maschine B 2 89,3
Kontrollgänge 1 86,5

Gleichung 7 in Kombination mit den Tabellen 3 und 4:

Für eine Person in Teilzeitbeschäftigung mit einer Schichtdauer von vier Stunden würde sich, unter Annahme der Halbierung des Zeitanteils jeder Tätigkeit, folgender Tages-Lärmexpositionspegel ergeben:

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