Fahrgerüste sind fahrbare, aus Gerüstteilen zusammengesetzte Konstruktionen, die ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder auseinandergenommen werden. Ihrer Ausführungsart entsprechend werden Fahrgerüste unterschieden in:

  • fahrbare Gerüste
  • fahrbare Arbeitsbühnen

Fahrbare Gerüste sind Gerüste nach DIN 4420, die auf Fahrrollen stehen und verfahren werden können. Sie können zum Beispiel aus Gerüstrohren und Kupplungen, Systemgerüsten und Bockgerüsten erstellt werden.

Fahrbare Arbeitsbühnen sind einfeldige Gerüstkonstruktionen nach DIN EN 1004 aus vorgefertigten (systemabhängigen) Bauteilen mit einer Standhöhe von 2,5 m bis 12 m (innerhalb von Gebäuden) und 2,5 m bis 8 m (außerhalb von Gebäuden):

  • denen als Gesamtkonstruktion eine Aufbau- und Verwendungsanleitung der Herstellfirma zugrunde liegt,
  • die von Hand auf fester, ebener Aufstellfläche verfahren werden können,
  • die planmäßige Maße aufweisen,
  • die freistehend genutzt werden können,
  • die eine oder mehrere Belagflächen und mindestens vier feststellbare Fahrrollen haben.

Abb. 4-2 Fahrbare Arbeitsbühne

Für Fahrgerüste ist ein Brauchbarkeitsnachweis erforderlich, bestehend aus dem Standsicherheitsnachweis und dem Nachweis der Arbeits- und Betriebssicherheit. Fahrgerüste müssen nach der mitgelieferten Aufbau- und Verwendungsanleitung des herstellenden Betriebs errichtet werden.

Beim Aufbau ist darauf zu achten, dass die Standsicherheit, auch durch zusätzliche Belastungen, wie dem Ablegen von Maschinenteilen, durch Seitenkräfte und durch den Arbeitsvorgang, nicht beeinträchtigt wird. Feststellbremsen müssen angelegt sein, um ein Wegrollen zu verhindern.

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