Die bei flurgesteuerten Kranen bisher übliche Steuertafel, die an einer Zuleitung von der Kranbrücke herunterhängt, wird in zunehmendem Maße durch kabellose Steuerung, z. B. Funk, Infrarot, ersetzt.

Krane mit Steuertafeln (Bild 3-2) zwingen den Kranführer, dem Kran und damit auch der Last "hautnah" zu folgen.

Bild 3-2: Der Kranführer steuert den Kran mittels der an der Kranbrücke hängenden Steuertafel

Damit der Kranführer dem Kran in angemessener Geschwindigkeit folgen kann, ist in der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (BGV D6) die Fahrgeschwindigkeit solcher Krane auf 63 m/min begrenzt.

Die kabellose Steuerung lässt zu, dass der Kranführer dem Kran in einer angemessen sicheren Entfernung folgt und ihn steuert. Dies wird besonders wichtig, wenn z. B. feuerflüssige Massen, glühende Schmiedeteile oder Lasten, die durch Kraftschluss (Magnete, Saugheber, Klemmen) gehalten werden, zu transportieren sind (Bilder 3-3 und 3-4).

Bild 3-3: Transport einer Blechtafel mit Magneten aus sicherer Entfernung

Bild 3-4: Steuergerät einer Funksteuerung mit Zuordnung der Stellteile. Zur Sicherung gegen unbeabsichtigtes Betätigen sind die Stellteile mit "Totmannschalter" ausgerüstet; möglich sind z. B. auch Schutzbügel oder vertieft angeordnete Stellteile (siehe auch Bild 4-10)

Derart gesteuerte Krane können, da sie nicht über das Steuerkabel mit dem Kran direkt verbunden sind, mit einer höheren Geschwindigkeit betrieben werden. Dabei werden jedoch 80 m/min als obere Grenze empfohlen.

Nicht benutzte kabellose Steuerungen sind gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Bei flurgesteuerten Kranen können die Kran- und Katzfahrrichtungen nicht sinnfällig den zugehörigen Stellteilen der Flursteuerungseinrichtung oder der Funksteuerung zugeordnet werden. Häufig sind Steuertafeln im Einsatz, auf denen die Kran- und Katzfahrrichtungen nur durch Pfeile gekennzeichnet sind (Bild 3-5) und es fehlt die entsprechende Kennzeichnung am Kran.

Bild 3-5: Ungeeignete Kennzeichnung, da nur Richtungspfeile vorhanden sind

Wird nun die Steuertafel um 180° gedreht, zeigen die Pfeile genau entgegengesetzt der tatsächlichen Fahrrichtung.

Damit besteht die Gefahr, dass eine Kranbewegung ausgelöst wird, die nicht gewollt war. Das Zuordnen der Stellteile zur gewünschten Kranbewegung kann erleichtert werden durch besondere Hinweise auf der Steuerungseinrichtung oder an der Kranbrücke, z. B. Angaben der Himmelsrichtungen, Ortsnamen oder Hallennamen, farbliche Kennzeichnung der Stellteile und entsprechende Markierung der Kran- und Katzfahrrichtung in derselben Farbe am Kran (Bild 3-6). Anstelle der farblichen Kennzeichnung sind auch andere eindeutig unterscheidbare Symbole geeignet.

Bild 3-6: Richtungsangaben an Kranbrücke und Steuertafel durch unterschiedliche Farben und/oder Zeichen ermöglichen auch dem Ortsunkundigen eine eindeutige Richtungsbestimmung

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