Beim Einrichten sicherer Stapel ist zu beachten:

  • Wegen geringerer Standsicherheit ist die Stapelung leerer bzw. leichter Ladungsträger (Stapeleinheiten) gefährlicher als die Stapelung schwerer Ladungsträger (siehe Abschnitt 5.4.4).
  • Die Sicherheit eines Stapels gegen Umkippen muss unter Ansatz der in den Abbildungen 12a bis 12c dargestellten Horizontalkräfte mindestens zweifach sein.
  • Die zulässigen Auflasten für die einzelnen Ladungsträger (Stapeleinheiten) sind bei der Stapelung zu beachten (siehe auch Abschnitt 5.4.1).

Abb. 12a

Abb. 12b

Abb. 12c

QG = Eigengewicht des Lagergerätes

Q = Nutzlast je Lagergerät

QS = QG + Q (Eigengewicht + Nutzlast)

H = Horizontalkraft = 1/50 der Gewichtskraft aus QS

hi = Höhe des einzelnen Lagergeräts

h = Gesamthöhe des Stapels

Hz = zusätzliche Horizontalkraft = mindestens 150 N

Bei der Ermittlung der Stand- und Tragsicherheit ist die Horizontalkraft H in der jeweiligen Lagerfuge zuzüglich einer an der obersten Fuge horizontal wirkenden Einzelkraft Hz von mindestens 150 N, sowohl in Längs- als auch in Tiefenrichtung, jedoch nicht gleichzeitig wirkend, anzusetzen.

Die zusätzliche Horizontalkraft Hz kann größer als 150 N sein, z. B. aufgrund von Windlasten bei der Stapelung in Außenbereichen.

Beispiel 1

zur Ermittlung der Standsicherheit

Die Standsicherheit gegen Umkippen (Standsicherheit) errechnet sich bei waagerechter Aufstandsfläche in geschlossenen Räumen wie folgt:

MSt = Standmoment

MK = Kippmoment

v = erforderlicher Standsicherheitsfaktor gegen Kippen (gemäß Tabelle 1)

Tabelle 1 Erforderliche Standsicherheitsfaktoren in Abhängigkeit der Schlankheit

Schlankheit S Erforderlicher Standsicherheitsfaktor
0 < S ≤ 6 2,0
6 < S ≤ 8 2,3
8 < S ≤ 9 2,6
9 < S ≤ 10 3,0
10 < S ≤ 11 3,5

Eigengewicht je Ladungsträger: QG = 75 kg
Nutzlast je Ladungsträger: Q = 1000 kg
Länge der Stapeleinheit: l = 1000 mm
Breite der Stapeleinheit: b = 800 mm
Höhe der Stapeleinheit: hi = 1200 mm
Anzahl der Stapeleinheiten im Stapel: n = 4

QS = QG + Q = 75 kg + 1000 kg = 1075 kg

1075 kg erzeugen eine Gewichtskraft von

GS = 9,81 m/s2 · 1075 kg ≈ 10 m/s2 · 1075 kg = 10750 N

H = 1/50 · GS = 1/50 · 10750 N = 215 N

Hz = 150 N

b < l, daher Richtung der Horizontalkräfte nach Abbildung 12a

Daneben ist zu beachten, dass die zulässige Auflast für den untersten Ladungsträger mindestens 3225 kg (3 · QS) betragen muss (siehe z. B. Typenschild).

Beispiel 2

für die Stapelung leerer Lagergeräte (Q = 0 kg)

QS = QG + Q = 75 kg + 0 kg = 75 kg

1075 kg erzeugen eine Gewichtskraft von

GS = 9,81 m/s2 · 75 kg ≈ 10 m/s2 · 75 kg = 750 N

H = 1/50 · GS = 1/50 · 750 N = 15 N

d. h. eine Vierfach-Stapelung ist hier nicht zulässig.

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