Sichere Verwendung handgeführter Hochdruckreiniger

Je nach Düsengeometrie besteht Verletzungsgefahr, wenn der Sprühstrahl aus sehr kurzer Distanz auf den Körper oder das Gesicht gerichtet wird. Verwenden Sie zur Minimierung des Verletzungsrisikos Flachstrahldüsen in der Sprühlanze. Beachten Sie zusätzlich die Beschäftigungsbeschränkungen bei Betriebsdrücken über 25 bar.

Für weitere Informationen siehe

  • Kap. 3.3.3 "Flüssigkeitsstrahler (Hochdruckreiniger)".

Durch den Rückstoß des Gerätes bei gleichzeitig unsicherem Standplatz oder durch herumliegende Schläuche und Kabel kann es zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen kommen. Verwenden Sie Hochdruckreiniger daher nur von einem sicheren Standplatz, z. B. von einem ebenen und festen Untergrund aus, bei Leitern möglichst von einer Podestleiter aus.

Durch eine Schlauchführung, z. B. über einen Galgen, kann das Stolperrisiko deutlich gesenkt werden. Zusätzlich können die Schläuche nicht durch Fahrzeuge überfahren, geklemmt und ggf. beschädigt werden.

Bei andauerndem Halten der Hochdrucklanze besteht durch Hand-Arm-Vibration die Gefährdung von Durchblutungsstörungen der Hände, mit kalten Fingern und Händen als Warnsignal. Zur Reduzierung von Hand-Arm-Schwingungen gibt es schwingungsgedämpfte

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 17

Sichere Verwendung handgeführter Hochdruckreiniger

Sprühlanzen (Herstellerangaben beachten). Zusätzlich kann organisatorisch durch Abwechslung in den Tätigkeiten die Arbeitszeit mit der Sprühlanze reduziert werden. Statten Sie Ihre Beschäftigten mit griffsicheren Schutzhandschuhen, im Winter auch mit zusätzlichen wärmenden Eigenschaften aus.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bieten zum Thema Hand-Arm-Vibration nähere Beratung sowie die Durchführung einer Vibrationsmessung an.

Durch Hochdruckreiniger können zuvor auf das Fahrzeug aufgebrachte Reinigungsmittel bzw. Gefahrstoffe in die Luft gewirbelt werden. Das kann die Atemwege reizen. Auch durch biologische Verunreinigungen im Waschwasser, z. B. bei unzureichender Wasseraufbereitung, können die Atemwege gereizt werden oder sich langfristig Allergien entwickeln. Achten Sie daher darauf, die manuelle Vorwäsche nur mit Frischwasser zu betreiben und nicht im Sprühnebel zu stehen. Achten Sie bei Hochdruckreinigern besonders auf den schnellen und ungehinderten Abzug des Sprühnebels ohne weitere Arbeitsplätze zu beeinflussen.

Für weitere Informationen siehe

  • Kap. 4.2 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" und
  • Kap. 4.3 "Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen".

Hochdruckreinigungsgeräte dürfen grundsätzlich nicht in der Nähe von Gleisen mit unter Spannung stehenden Fahrleitungen (Oberleitungen und Stromschienen) eingesetzt werden. Abweichend davon ist der Einsatz möglich, wenn auf Grund der Arbeitsrichtung und der Reichweite der Flüssigkeitsstrahl die unter Spannung stehenden Fahrleitungen nicht erreichen. Beschäftigte müssen über die besonderen Gefährdungen durch Fahrleitungen unterwiesen sein.

Für weitere Informationen siehe

  • Kap. 4.5 "Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungen".

Lärmschutz

Lärmbelastung durch den Hochdruckreiniger selbst oder beim Auftreffen des Sprühstrahls auf das Fahrzeug, z. B. auf Felgen oder durch in der Nähe des Hochdruckreinigerarbeitsplatzes laufende Maschinen (z. B. Hauptwaschbogen, Hochdruckbogen oder Gebläsetrockner), kann eine erhöhte Lärmbelastung vorhanden sein. Betreiben Sie daher Lärmschutz. Dieser beginnt bereits mit der Maschinenauswahl:

 

1.

Beschaffen Sie lärmgeminderte Maschinen, setzen Sie lärmarme Sprühdüsen (z. B. Flachstrahl statt Punktstrahl) ein oder arbeiten Sie mit geringerem Druck. Richten Sie Bedienplätze in ausreichendem Abstand von den Lärmquellen ein.

Schotten Sie den Arbeitsplatz der Beschäftigten durch Rolltore oder Schnelllauftore ab.

Setzen Sie bauliche Lärmminderungsmaßnahmen um, z. B. Einbau schallabsorbierender Deckenelemente.

 

2.

Setzen Sie organisatorischen Maßnahmen um, wie die zeitliche Beschränkung von Tätigkeiten in lauter Umgebung.

 

3.

Statten Sie Ihre Beschäftigten mit Persönlichen Schutzausrüstungen, d. h. Gehörschutz, aus und kontrollieren Sie das Trageverhalten. Gehörschutz gibt es in vielen Ausführungen, u. a. mit der Möglichkeit, trotz eingelegtem Gehörschutz dennoch Warnsignale wahrnehmen zu können.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bieten hier nähere Beratung sowie die Durchführung einer Lärmmessung an.

Ab einem Tageslärmexpositionspegel von 80 dB(A) sind Maßnahmen erforderlich, wie z. B. die Angebotsvorsorge beim Betriebsarzt zum Thema Lärm oder die Bereitstellung von Gehörschutz.

Für weitere Informationen siehe

  • zur Auswahl der Hochdruckreiniger siehe Kap. 3.3.3 "Flüssigkeitsstrahler (Hochdruckreiniger)"
  • zu Lärm siehe Technische Regeln zur Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (TRLV-Lärm)
  • zu Lärm siehe Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.7) "Lärm".

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