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Vorbemerkung

Das Heben und Tragen schwerer Lasten ist mit einer Gesundheitsgefährdung für die Beschäftigten verbunden und stellt insbesondere ein Risiko für die Entstehung von Rückenerkrankungen dar. Daher muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung diese Belastungen ermitteln, bewerten und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung ergreifen. Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) fordert, das Bewegen schwerer Lasten von Hand generell zu vermeiden. Sollte es in Einzelfällen nicht möglich sein, dieser Forderung nachzukommen, ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber verpflichtet, die beim Transport auftretenden Belastungen für die Beschäftigten soweit zu verringern, dass eine Gefährdung für deren Sicherheit und Gesundheit auszuschließen ist. Zu diesem Zweck müssen technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip) durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber ergriffen werden. Dabei sind technische Hilfen wie der Einsatz von Kränen oder Förderwagen anderen Maßnahmen wie einer veränderten Arbeitsorganisation oder persönlicher Schutzausrüstung vorzuziehen.

Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet "Physische Belastungen" des

Fachbereichs "Handel und Logistik" der DGUV

Abbildungen: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH

Ausgabe: Juli 2017

DGUV Information 208-052

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger

oder unter www.dguv.de/publikationen

1 Anwendungsbereich

Häufig kann in der betrieblichen Praxis ein Arbeitsprozess bereits durch den Einsatz einfacher technischer Hilfsmittel verbessert werden. So ist es z. B. vorteilhaft, schwere Gewichte mit Hilfe eines Förderwagens oder einer Sackkarre zu ziehen oder zu schieben, statt diese zu tragen.

Für den Fall, dass die genannten Schutzmaßnahmen z. B. beim Transport in engen Treppenhäusern nicht eingesetzt werden können, bieten verschiedene Hersteller personengebundene Tragehilfen an, die das Tragen sperriger oder schwerer Lasten erleichtern sollen. Hiervon zu unterscheiden sind die ebenfalls von verschiedenen Herstellern angebotenen Rückenstützgurte.

Diese DGUV Information informiert über personengebundene Tragehilfen und Rückstützgurte und zeigt deren Unterschiede auf. Sie richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie an die Akteure für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Informationsschrift soll bei der richtigen Auswahl und Beschaffung von personengebundenen Tragehilfen helfen.

Regelwerke und weiterführende Informationen

2 Personengebundene Tragehilfen

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Personengebundene Tragehilfen funktionieren nach folgendem Wirkprinzip: Der Abstand zwischen Last und Körper wird verringert und der Kraftangriffspunkt verlagert. Auf diese Weise ergibt sich eine günstigere Lastverteilung und die erforderliche Muskelkraft verringert sich. Darüber hinaus können Tragehilfen bei sperrigen Lasten oder glatten Oberflächen auch die Greifbedingungen verbessern und somit die Unfallgefahr und die Belastung des Rückens reduzieren.

Es können zwei Arten von personengebundenen Tragehilfen unterschieden werden:

2.1 Tragegurte

Hierzu gehören Schultergurte, die einfach (als Schlinge) oder besser doppelt (als Doppelschlinge in Form einer liegenden Acht) auf der oder den Schulter/n getragen werden (s. Abb. 1 bis 4). Der Kraftangriffspunkt verlagert sich dadurch von den Händen ergonomisch günstiger auf die Schulter/n.

Eine weitere Variante sind Tragegurte, bei denen der Kraftangriffspunkt nicht auf die Schultern, sondern auf die Unterarme verlagert wird. Sie verringern die erforderlichen Greifkräfte der Hände, führen aber zu einer höheren Belastung der Unterarme.

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Abb. 1

Doppelschlingen-Schultergurt

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Abb. 2

Doppelschlingen-Schultergurt mit breiten Schulter- und Rückenschlaufen

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Abb. 3

Aufnahme eines Büroschranks mit Hilfe von Tragegurten für den Transport auf der Treppe

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Abb. 4

Transport eines Büroschranks mit Hilfe von Tragegurten auf der Treppe (Last gegen verrutschen sichern, z. B. durch Anti-Rutschmatte)

2.2 Gurtsysteme und Tragewesten

Bei Gurtsystemen handelt es sich um eng am Oberkörper anliegende Tragegurte, die über einen oder mehrere Befestigungsmechanismen zum Ankoppeln einer Last verfügen. Häufig müssen sie beim Anlegen...

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