Da Zeitungszustellerinnen und Zusteller häufig im Dunkeln unterwegs sind, besteht eine erhöhte Gefahr des Umknickens und Fehltretens. Deshalb ist es notwendig zweckmäßiges, festes Schuhwerk zu tragen. Nicht zweckmäßig sind beispielsweise offene Schuhe, Sandalen, Schuhe mit überdicker Laufsohle.
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Zustellerinnen und Zusteller Gefährdungen durch Witterungsereignisse ausgesetzt sind, ist vom Unternehmen geeignetes Schuhwerk zur Verfügung zu stellen.
Auf Grund von Witterungsereignissen besteht erfahrungsgemäß eine erhöhte Gefahr des Stolperns, Rutschens oder durch Stürze. Dies ist besonders bei nassem Laub, Schnee- und Eisglätte gegeben. Hier ist ein hohes Unfallgeschehen mit Knochenbrüchen, Verstauchungen, Sehnen- und Bänderverletzungen zu beklagen. Die Ausrüstung von Zustellerinnen und Zustellern mit geeignetem, diese Sturzgefahren mindernden Schuhwerk, ist deshalb notwendig.
Die Schuhe für Zeitungszustellerinnen und Zustellern sollten folgenden Anforderungen genügen:
- Sohle rutschfest, profiliert und biegeweich, geeignet für Schnee und Glatteis
- Schutz gegen Nässe durch wasserabweisende oder wasserdichte Ausführung
- anatomisch geformtes Fußbett mit guten Dämpfungseigenschaften
- den Fuß umschließendes Schuhwerk in knöchelhoher Ausführung mit gepolstertem Rand
- geringes Gewicht
- atmungsaktiv, hoher Trage- und Laufkomfort
- Innenfutter als Kälteschutz für die Wintermonate
Der eingesetzte Schuh sollte die Grundanforderungen nach DIN EN ISO 20344 an den Fußschutz erfüllen. Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe erfüllen diese Norm.
Darauf aufbauend wird in den Normen DIN EN ISO 20345 - 20347 der Fußschutz in drei "Schutztypen" unterteilt. Ausschlaggebend für diese Unterteilung sind unterschiedlich hohe Anforderungen an den Schutz der Zehen:
- Sicherheitsschuhe (Kurzbezeichnung S) nach DIN EN ISO 20345
- Schutzschuhe (Kurzbezeichnung P) nach DIN EN ISO 20346
- Berufsschuhe (Kurzbezeichnung 0) nach DIN EN ISO 20347
Die Akzeptanz der Schuhe hängt in hohem Maße vom Tragekomfort ab. Deshalb ist es notwendig, sich bei der Auswahl beraten zu lassen. Dies kann durch die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen.
Auswahl von Fußschutz
Ist durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt worden, welche Art von Fußschutz der Zustellerin oder dem Zusteller zur Verfügung gestellt wird, empfiehlt es sich, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Anprobe an der Auswahl ihres Schuhs zu beteiligen. Ihre Bereitschaft, Fußschutz zu tragen, hängt, abgesehen vom Sicherheitsaspekt, auch vom Tragekomfort und der individuellen Passform des Schuhs ab. Worauf bei der Auswahl geachtet werden sollte:
Die Fußform eines jeden Menschen ist naturbedingt unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig die nachfolgenden Kriterien zur richtigen Auswahl passender Schuhe zu beachten:
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Hat der Schuh die richtige Länge? Zu beachten ist, dass rechter und linker Fuß oft unterschiedlich lang sein können. Zu lange Schuhe führen zu Ausrutschen, Umknicken und Stolpern. |
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