Übergriffe auf Beschäftigte kommen in nahezu jedem Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens vor. Dokumentiert sind sie unter anderem in der Krankenhausakutversorgung, der Psychiatrie, im Maßregelvollzug, im Rettungsdienst und beim Krankentransport, in Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der ambulanten Pflege, in der sozialen Beratung, Kinder- und Jugendhilfe oder auch in der Flüchtlingshilfe. Übergriffe können sowohl von betreuten Personen als auch von Besucherinnen und Besuchern ausgehen. Damit gehören Gewalt und Aggression für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ehrenamtlich Tätige, die in Behandlung, Pflege, Betreuung und Beratung von Menschen tätig sind, zur täglichen Arbeit. Die Bandbreite reicht von persönlichen Beleidigungen und Verdächtigungen bis hin zu körperlichen Angriffen, von anzüglichen Bemerkungen bis zu sexuellen Belästigungen.

Doch in Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeverhältnissen sowie beim Umgang mit Menschen in außergewöhnlichen sozialen Situationen funktionieren klassische Strategien nur eingeschränkt. Sich wehren steht im Widerspruch zum Betreuungsverhältnis. In vielen Fällen gehen Gewalt, aggressive und übergriffige Handlungen von Menschen aus, die dieses Verhalten infolge kognitiver und emotionaler Einschränkungen nicht steuern können - und eben deshalb im Betreuungsverhältnis leben. Müssen Aggression und Gewalt in Berufen des Gesundheitsdiensts und der Wohlfahrtspflege also hingenommen werden?

Die Antwort lautet natürlich "Nein". Alle Beschäftigten haben Anspruch auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Das ist gesetzlich festgelegt. Das Arbeitsschutzgesetz fordert Arbeitgeberin und Arbeitgeber ausdrücklich auf, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibenden Risiken und Belastungen möglichst gering gehalten werden.

Wie also können Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber Ihre Beschäftigten und auch ehrenamtlich Tätige vor Beleidigungen, Bedrohungen, sexuellen Belästigungen, psychischen wie physischen Verletzungen schützen und gleichzeitig dem Arbeitsauftrag Ihrer Einrichtung gerecht werden? Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit den Paragrafen vier und fünf des Arbeitsschutzgesetzes. Die Dokumentation erfasst auch Gefährdungen durch traumatische Ereignisse wie gewalttätige Übergriffe.

Mit dieser Broschüre sprechen wir insbesondere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an. Wir möchten Ihnen helfen, eine Gefährdungsbeurteilung zum Thema "Gewalt und Aggression" zu erstellen und ein Präventionskonzept zu entwickeln: beispielsweise passende Rahmenbedingungen in Ihrer Einrichtung zu schaffen, ein Aggressions- und Deeskalationsmanagement aufzubauen, Richtlinien für das Handeln im Notfall sowie ein Programm für die Nachsorge für betroffene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu formulieren und anzuwenden.

Sie erhalten insbesondere Hinweise und Beispiele mit Bezug auf die oben genannten Arbeitsbereiche. Aber auch andere, hier nicht explizit erwähnte Zweige des Gesundheitsdiensts und der Wohlfahrtspflege wie zum Beispiel Arztpraxen können die Herangehensweisen und Handlungsfelder auf ihre spezifischen Rahmenbedingungen übertragen und anpassen.

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