Brennbare Stoffe werden entsprechend den Brandklassen eingeteilt. Somit kommen auch unterschiedliche Löschmittel zur Anwendung. Ein universell verwendbares Löschmittel gibt es nicht.

Tab. 13

Tabelle mit Löschmittel und geeigneten Brandklassen

Arten von Feuerlöschern
  feste, glutbildende Stoffe flüssige oder flüssig werdende Stoffe gasförmige Stoffe, auch unter Druck brennbare Metalle Speisefette und -öle in Frittier- und Fettbackgeräten (Fettbrand)
  z. B. Holz, Papier, Kunststoffe, Kohle, Textilien, Autoreifen, Stroh z. B. Lacke, Farben, Alkohole, Benzine, Wachse, Teer, viele Kunststoffe z. B. Methan, Acetylen, Erdgas, Propan, Wasserstoff z. B. Aluminium, Natrium, Kalium, Magnesium z. B. Speiseöle und Speisefette
Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver - -
Pulverlöscher mit BC-Pulver - - -
Pulverlöscher mit Metallbrandpulver - - - -
Kohlendioxidlöscher - - - -
Wasserlöscher (auch mit Zusätzen, z. B. Netzmittel, Frostschutzmittel oder leistungssteigernden Mitteln) - - - -
Wassernebellöscher - - -
Schaumlöscher - - -
Fettbrandlöscher () () - -

= geeignet

= bedingt geeignet, soweit für diese Brandklasse zugelassen

- = nicht geeignet

() = Mögliche Brandklassen-Kombination mit der Brandklasse F nach geprüfter Eignung und Zulassung.

In der betrieblichen Praxis kommen folgende Feuerlöscher zum Einsatz:

  • Wasserlöscher
  • Schaumlöscher
  • Pulverlöscher
  • Kohlendioxidlöscher
  • Fettbrandlöscher
  • Metallbrandlöscher

Um die Gefährdung bei der Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen gering zu halten, müssen auf der Gebrauchsanleitung des Feuerlöschers

  • Hinweise auf die zulässige elektrische Spannung, beispielsweise max. 1.000 Volt und
  • Hinweise auf den beim Löschen einzuhaltenden Mindestabstand zu spannungsführenden Anlagenteilen angegeben sein.
Hinweis
Bei Bränden in elektrischen Betriebsstätten und in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten, wie Schalt- und Umspannanlagen dürfen unter elektrischer Spannung stehende Anlagenteile nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Anlagenverantwortlichen mit Wasser oder Schaum gelöscht werden (siehe DIN VDE 0132).
  • Wasserlöscher

    Als Löschmittel wird Wasser benutzt, dem Frostschutz- und Netzmittel, aber auch leistungssteigernde Zusätze beigemischt sein können. Die Löschwirkung beruht auf der Abkühlung der brennenden Stoffe.

  • Schaumlöscher

    Löschschaum wird durch Verschäumung eines Wasser-Schaummittel-Gemisches mit Luft erzeugt. Die Löschwirkung beruht auf dem Stick- und Kühleffekt des Schaumes.

    Für polare Flüssigkeiten sind spezielle Löscher mit alkoholbeständigen Schäumen einzusetzen.

  • Pulverlöscher

    Als Löschmittel werden ABC-Löschpulver (für Glut- und Flammenbrände) oder BC-Löschpulver (nur für Flammenbrände) verwendet. Die Löschwirkung beruht auf dem chemischen Eingriff in den Verbrennungsprozess durch die Löschpulverwolke.

  • Kohlendioxidlöscher

    Als Löschmittel dient Kohlendioxid (CO2). Die Löschwirkung beruht auf der Verdrängung des Luftsauerstoffs über dem Brandgut.

Hinweis
Kohlendioxid ist schwerer als Luft. Für den Einsatz oder die Verwendung in engen Räumen ist eine Personengefährdung anhand der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschgeräten kann in kleinen und engen Räumen lebensgefährlich sein. Beim Löschen kann durch das in Sekunden freigesetzte CO2 Volumen sehr schnell eine hohe Konzentration von CO2 in der Raumluft erreicht werden. Verstärkter Atemantrieb oder Atemnot sind mögliche Warnzeichen. Bereits ab 5 Volumen-% CO2 in der Atemluft ist mit Gesundheitsgefahren zu rechnen und ab 8 Volumen-% CO2 in der Atemluft besteht Lebensgefahr.

Um in kleinen und engen Räumen, wie z. B. Schaltschrank-, Server-, Lager-, (Aufzug-) Triebwerksräumen durch das freigesetzte CO2, eine Gefährdung für die den Brand löschende und sich im Raum aufhaltende Person auszuschließen, muss pro Kilogramm CO2-Löschmittel mindestens eine freie Grundfläche von 5,5 m² vorhanden sein. Es gilt:

  • 2 kg CO2-Feuerlöscher erfordern mindestens 11 m² freie Grundfläche,
  • 5 kg CO2-Feuerlöscher erfordern mindestens 27,5 m² freie Grundfläche.

Wenn das Verhältnis von Raumgröße (freie Grundfläche) zu Löschmittelmenge kleiner als 5,5 (m²/kg) ist, muss das Löschen des Brandes von außen durch den geöffneten Türspalt erfolgen. Anschließend ist die Tür zu schließen. Der Brandraum darf danach nur noch nach wirksamen Lüftungsmaßnahmen oder geschützt mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät betreten werden, z. B. durch die Feuerwehr.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer oder die Unternehmerin die bereitgestellten CO2-Löschmittelmengen (Feuerlöscher) in Bezug zu den Raumgrößen zu überprüfen. Gegebenenfalls sind weitere oder andere technische und/oder organisatorische Maßnahmen (z. B. andere Löschmittel, von außen zu betätigende Löscheinrichtungen, Kleinlösch- oder Objektlöschanlagen, Betriebsanweisung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) zu treffen.

Weitere Informationen sind in der DGUV Information 205-034 "Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen"
  • Fettbrandlöscher

    Zum Löschen vo...

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