Erkennen

  • Angaben des Verletzten und anwesender Personen
  • Anzeichen im Umfeld für das Einwirken giftiger Stoffe

Allgemeine Maßnahmen

  • Vergiftete Personen unter Selbstschutz (z.B. Schutzhandschuhe, Atemschutz) aus dem Gefahrbereich bringen
  • Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen
  • Gifteinwirkung ermitteln (Giftstoff, Konzentration, Menge und Dauer der Einwirkung)
  • Erbrechen nicht herbeiführen
  • Gegebenenfalls Giftreste sichern
  • Ärztliche Behandlung veranlassen

Haut

  • Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen
  • Haut mit viel Wasser spülen
  • Wunden keimfrei bedecken

Verschlucken

  • Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes

Atmungsorgane

Bei Gefahr durch giftige Stoffe sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen, z.B. Sauerstoff, Antidote, und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen[1].

[1] Hinweise zur Toxikologie und zur Ersten Hilfe in Sicherheitsdatenblättern, den Stoffmerkblättern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und Stoffdatenbanken (z.B. www.gischem.de, www.dguv.de, WebCode d11892) sind ggf. zusätzlich zu beachten.

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