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Vorbemerkung

Diese Information richtet sich in erster Linie an Personen, die ein Unternehmen führen und ihre Führungskräfte und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten. Sie gibt Hilfestellung bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1).

Mit dieser Information geben wir Ihnen eine Handlungshilfe, um die Arbeit für Ihre Beschäftigten sicher zu gestalten.

Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet "Telekommunikation" des

Fachbereichs "Energie Textil Elektrotechnik Medienerzeugnisse (ETEM)" der DGUV

Ausgabe: Juli 2016

DGUV Information 203-083

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger

oder unter www.dguv.de/publikationen

Arbeiten an unterirdischen Telekommunikationslinien

DGUV Information 203-083 Juli 2016

1 Anwendungsbereich

Die Information findet Anwendung auf Arbeiten an unterirdischen Telekommunikationslinien, einschließlich Arbeiten in Kabelschächten. Sie unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Information findet keine Anwendung auf bauliche Arbeiten wie z. B. das Errichten des Baukörpers, der Kabelkanalanlagen und der Kabelschächte, sowie die Arbeiten im Zusammenhang mit Kabeleinpflügen [siehe dazu u. a. DGUV Information 203-017 "Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen" und DGUV Information 201-049 "Tiefbauarbeiten"].

2 Begriffsbestimmungen

Arbeiten

Zu den Arbeiten gehören alle Tätigkeiten, die bei Errichtung, Betrieb, Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Erweiterung an unterirdischen Telekommunikationslinien durchgeführt werden.

Enge Räume

Schächte, Kanäle, Gruben o. ä. werden als enge Räume bezeichnet. Kennzeichnend für diese sind, dass auf Grund der räumlichen Enge oder der enthaltenen Stoffe oder Einrichtungen das üblicherweise an Arbeitsplätzen herrschende Gefahrenpotenzial deutlich erhöht ist.

Freimessen

Freimessen nach DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume, Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" ist das Ermitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehalts vor und während der Arbeiten in engen Räumen mit dem Ziel der Feststellung, ob die Atmosphäre im engen Raum ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht. Beim Freimessen handelt es sich nicht um Messungen im Sinne des § 9 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung oder der Technischen Regel für Gefahrstoffe "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" (TRGS 402).

Gefährliche Arbeiten

Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können.

Gefährliche Arbeiten können z. B. sein: Arbeiten in engen Räumen (Kabelschächte).

Kabel

Als Kabel bezeichnet man einen mit einer Isolierung bzw. der äußeren Hülle ummantelten ein- oder mehradrigen Verbund von elektrischen oder optischen Leitern (Draht bzw. Lichtwellenleiter/Glasfaser).

Kabelhalter/Kabeltragebänder

Kabelhalter/Kabeltragebänder dienen zur Lagerung der Muffen und durchlaufenden Kabel.

Kabelschacht/Abzweigkasten

Kabelschächte/Abzweigkästen sind bautechnische Hohlräume oder konstruktive Einrichtungen für die Aufnahme von Kabeln (Strom-, Telefonkabel etc.). Diese können mit PVC-Rohren oder Betonröhren verbunden sein. Kabelschächte/Abzweigkästen sind u. a. in Gebäuden, in Brücken, in Straßenfahrbahnen und in Gehwegen eingebaut.

Muffe

Eine Muffe ist ein Isolations- und Schutzelement zur Verbindung mehrerer Kabel.

Schmutzfänger

Schmutzfänger fangen den Schmutz und das Regenwasser unter den Lüftungsschlitzen des Schachtdeckels auf.

Telekommunikationslinie (TK-Linie)

Eine Telekommunikationslinie ist ein Teil einer Einrichtung zur Übertragung von Sprache oder Daten mit Hilfe von elektrischem Strom, elektromagnetischen oder optischen Wellen. Sie umfasst bei leitungsgeführtem Übertragungsweg die Gesamtheit aller Leiter oder Kabel einschließlich ihrer Isolierung, ihrer Garnituren und Abschlusseinrichtungen und aller sonstigen dazugehörigen Bauteile (z. B. Kabelhalter, Kabelgarnituren, Befestigungselemente, mechanische und elektrische Schutzeinrichtungen, Erdungen), die für den Betrieb der TK-Linie erforderlich sind.

Unterirdische Telekommunikationslinien

Eine unterirdische Telekommunikationslinie ist eine Telekommunikationslinie, die unter Erdgleiche verlegt ist, z. B. im Erdreich, in Rohren, in Kabelschächten.

3 Befähigung

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Mit den Arbeiten an unterirdischen TK-Linien beauftragt die Unternehmerin oder der Unternehmer ausschließlich fachlich und körperlich geeignete Personen.

3.1 Fachliche Eignung

Arbeiten an unterirdischen TK-Linien setzen ...

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