1.1 Diese Information informiert über die Gefährdungen durch Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen. Sie beschreibt den Stand der Technik zum Schutz gegen Absturz beim Besteigen von und Arbeiten auf Freileitungen.

  Zum Betrieb von Freileitungen zählen auch Inspektionen und Korrosionsschutzarbeiten.

Sie beinhaltet Regelungen zur Organisation und Durchführung von Rettungsmaßnahmen bei diesen Tätigkeiten.

1.2 Diese Information findet keine Anwendung beim Besteigen von und Arbeiten auf Freileitungen mit Holzmasten, Oberleitungsanlagen sowie beim Arbeiten an Dachständern.

Zum Schutz gegen Absturz beim Umgang mit Holzmasten siehe auch Information "Sicherer Umgang mit Holzmasten" (BGI/GUV-I 5136), bei Arbeiten an Dachständern siehe Information "Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern" (BGI/GUV-I 8683) und für Arbeiten an Oberleitungen siehe Information "Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Oberleitungsanlagen" (BGI/GUV-I 757).

  Zu Arbeiten an Telekommunikationslinien siehe Regel "Arbeiten an Telekommunikationslinien" (BGR/GUV-R 2111).

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