Mit den Basisqualifikationen wird sichergestellt, dass die Schulgesundheitsfachkräfte auf eine ausreichende theoretische und praktische Grundlage zurückgreifen können, um die oben beschriebenen Aufgaben bewältigen zu können. Deshalb sind Mindestvoraussetzungen:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, idealerweise Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen
  • eine min. 3-jährige Berufserfahrung

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Regelmäßig kommt die Frage auf, ob durch diese Anforderungen die Fachkräfte den traditionellen Pflegeberufen entzogen werden, wo sie dort doch so dringend benötigt werden. Diese Zweifel sind verständlich, aber unbegründet. Denn die durchschnittliche Verweildauer einer ausgebildeten Pflegekraft in der ambulanten oder stationären Pflege ist eher ernüchternd kurz. Gerade in den ersten Berufsjahren nehmen viele Pflegekräfte Abstand von dem erlernten Beruf.[1] Das heißt, dem Arbeitsmarkt stehen tausende Fachkräfte zur Verfügung, die in den traditionellen Pflegeberufen nicht tätig sind. Darüber hinaus zeigen die im Rahmen der Modellprojekte gesammelten Erfahrungen in Brandenburg und Hessen, dass die Bewerberinnen und Bewerber überwiegend nicht aktiv in der Pflege von Patientinnen und Patienten tätig waren. Die Tätigkeit als Schulgesundheitsfachkraft scheint vor allem für Personen attraktiv zu sein, die bereits über Berufserfahrung verfügen oder für diejenigen, die wieder in den Pflegeberuf zurückkehren möchten und eine Chance zum Wiedereinstieg sehen. Schließlich wird durch den Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften ein neues Berufsfeld eröffnet, das dem Pflegeberuf zusätzliche Attraktivität verleiht. Der Beruf der Schulgesundheitsfachkraft ist familienfreundlich, da er ohne Schichten und Wochenendarbeit ausgeübt werden kann. Aktive Schulgesundheitsfachkräfte sind im Übrigen gute und für die Schülerinnen und Schüler sichtbare Vorbilder für den Pflegeberuf. In Hessen sind Schulen mit Schulgesundheitsfachkräften bereits als Praxisstellen für den pädiatrischen Pflichteinsatz nach der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung in der Verordnung über die Ausbildung an Pflegeschulen (PflegeschulenV) vom 21. August 2020 erwähnt.

Neben den oben genannten Voraussetzungen sollten folgende Qualifikationen verlangt werden:

  • sicheres persönliches Auftreten
  • selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise
  • hohe Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit
  • interkulturelle Kompetenzen
  • aktuelle Kenntnisse in Erster Hilfe
  • sicherer Umgang mit den einschlägigen IT-Anwendungen
  • Kooperations- und Koordinationsfähigkeit in der Zusammenarbeit mit Fachkräften und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern an der Schule und mit Unterstützungssystemen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist der Auffassung: "Pflegebezogene Bachelor-Studiengänge in Public Health/Gesundheitswissenschaften bieten generell eine gute Voraussetzung, um in das Handlungsfeld einzusteigen".[2]Im Rahmen von Modellprojekten in Bremen und Hamburg werden im Rahmen der dortigen Modellprojekte wissenschaftliche Basisqualifikationen zwingend vorausgesetzt. An der Evangelischen Hochschule in Darmstadt können Studierende als integrierten Bestandteil des Studiums B.A. Pflege und Gesundheitsförderung eine berufsbegleitende Weiterbildung zur Schulgesundheitsfachkraft erwerben. Weiterhin ist eine berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme auch außerhalb des Studiums B.A. in Kooperation mit dem AWO Bezirksverband Potsdam e.V. möglich. Das Feld der Schulgesundheitsfachkräfte etabliert und professionalisiert sich auch in Deutschland zunehmend.

[1] Eine Darstellung der Studienlage zur durchschnittlichen Verweildauer findet sich unter https://aktuelle-sozialpolitik.de/2018/02/17/verweildauer-altenpflege/.

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