Beim Umgang mit lösemittelfreien Epoxidharz-Produkten[1] müssen speziell auf Epoxidharz getestete Schutzhandschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk getragen werden. Hinweise zu geeigneten Schutzhandschuhen sind in den Informationen der herstellenden Firmen, im Anhang 3 oder unter www.bgbau.de/epoxidharze/handschuhe zu finden.

Bei Verwendung von Lösemitteln oder lösemittelhaltigen Produkten sind auf die Lösemittel abgestimmte Chemikalienschutzhandschuhe auszuwählen.

Schutzhandschuhe, die ausschließlich einen mechanischen Schutz bieten, wie Lederhandschuhe oder viele nitrilgetränkte Bauwollhandschuhe (s. Bild 8), bieten keinen Schutz gegenüber Epoxidharzbestandteilen.

Abb. 8 So nicht! Epoxidharz nicht mit nitrilgetränkten Baumwollhandschuhen verarbeiten!

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 9 Geeignete Chemikalienschutzhandschuhe beim Umgang mit Epoxidharzen

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sollte Folgendes beachtet werden:

  • Niemals Schutzhandschuhe über schmutzige, feuchte oder eingecremte Hände anziehen.
  • Handschuhe so oft wie nötig wechseln.
  • Handschuhe maximal für eine Schicht verwenden.
  • Niemals Schutzhandschuhe verwenden, die innen verunreinigt sind.
  • Niemals beschädigte oder aufgequollene Schutzhandschuhe verwenden.
  • Zur Vermeidung von übermäßigem Schwitzen im Inneren der Schutzhandschuhe können Baumwollhandschuhe zum Unterziehen benutzt werden.
  • Nur auf die Epoxidharze und gegebenenfalls enthaltenen Lösemitteln getesteten Schutzhandschuhe verwenden (siehe Anhang 3).

Hautschutzmittel niemals als Ersatz für Schutzhandschuhe verwenden! Sie bieten keinen Schutz gegen hautgefährdende Stoffe wie Epoxidharzen und können daher das Auftreten von Hauterkrankungen nicht verhindern.

[1] Als lösemittelfrei gelten Produkte, wenn der Lösemittelgehalt des verarbeitungsfertigen Produktes kleiner als 0,5 % ist. Als "total solid" werden Produkte bezeichnet, die nach dem Prüfverfahren der Deutschen Bauchemie e.V. einen Massenverlust I ≤ 1 % (Prüfung über 24 Stunden nach dem Anmischen bei 23 °C) und einen Massenverlust II ≤ 2 % (Prüfung nach weiteren 24 Stunden bei 80 °C) aufweisen.

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