Eine geregelte Ausbildung zum Druckluftarbeiter bzw. Druckluftarbeiterin gibt es nicht. Insofern sind sie für die Arbeiten in Druckluft zu schulen. Die Schulungen werden vor der Aufnahme der Tätigkeit durch die Fachkundigen Druckluft, das ermächtigte ärztliche Fachpersonal und/ oder durch den unmittelbaren Vorgesetzten oder die unmittelbare Vorgesetze durchgeführt. Auch externe Schulungen sind möglich.

Belehrungen (gem. § 20, DruckLV) sind von Fachkundigen Druckluft und vom ermächtigten ärztlichen Fachpersonal durchzuführen. Diese sind in angemessenen Zeitabständen, jedoch mindestens alle 6 Monate, zu wiederholen.

Durch aktuelle Ereignisse und geänderte Arbeitsbedingungen kann sich die Wiederholungsfrist verkürzen.

Den Beschäftigten ist ein in ihrer Sprache verfasstes Merkblatt mit dem Inhalt der Belehrung für die Arbeiten in Druckluft auszuhändigen.

Mindestinhalt der Belehrungen gem. DruckLV:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Druckluftverordnung
  • Physikalische Grundlagen
  • Medizinische Grundlagen, Vermeiden und Erkennen von Drucklufterkrankungen
  • Physische und Psychische Belastungen durch Arbeiten in engen Räumen
  • Verhalten vor Arbeiten unter Druckluft, beim Einschleusen, bei Arbeiten unter Druckluft, beim Ausschleusen, nach dem Ausschleusen
  • Gefährdungen bei Arbeiten in Druckluft (z. B. Brandgefahr, Elektrik, Schweißen und Schneiden)
  • Besondere Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen in Druckluft
  • Verhalten bei Unfällen
  • Flucht- und Rettungswege
  • Verhalten bei Drucklufterkrankungen
  • Verwenden der Notfallkarte
  • Verhalten bei Heimfahrten und Heimflügen nach Arbeiten in Druckluft
  • Arbeitsabläufe
  • Besonderheiten der Baustelle

Bei Änderung der Arbeitsverfahren oder Arbeitsbedingungen sind die Beschäftigten in sog. Toolbox-Meeting zu unterweisen.

Mindestinhalte der Toolbox-Meeting:

  • Durchzuführende Arbeiten
  • Personaleinsatz, Verantwortlichkeiten
  • Besondere arbeitsspezifische Bedingungen (z. B. Arbeitsdruck, Hitze, Luftfeuchtigkeit, Lärm)
  • Besondere Gefährdungen
  • Geologie (z. B. Stabilität der Ortsbrust, Luftverluste)
  • Schwere der durchzuführenden Arbeiten
  • Grundregeln und Verhalten bei Arbeiten in Druckluft, beim und nach dem Schleusen
  • Parallelarbeiten im atmosphärischen Bereich

Bei unregelmäßigen Druckluft-Arbeiten, wie sie z. B. bei Tunnelbohrmaschinen-Vortrieben oder bei Parallelarbeiten vorkommen, hat sich ein "Erlaubnisschein für Arbeiten in Druckluft" bewährt. Dieser fasst die oben genannten Inhalte zusammen (s. Anlage → 8.1) und wird durch den Fachkundigen Druckluft erstellt. In welchen Fällen ein Erlaubnisschein notwendig ist, wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

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