Menschen sollten keinen Stoffkonzentrationen oberhalb des jeweils zutreffenden DNEL ausgesetzt werden. Bestandteil der Stoffsicherheitsbeurteilung ist die Angabe von Schutzmaßnahmen, deren Anwendung dazu führen soll, dass die Beschäftigten bei der jeweiligen Tätigkeit, die (End)Verbraucher von chemischen Produkten bzw. Erzeugnissen bei deren Verwendung oder die Umwelt nicht mehr gefährdet sind.

Die Arbeitsschutzmaßnahmen, die der Lieferant einer Chemikalie den nachgeschalteten Anwendern empfiehlt, müssen u. a. sicherstellen, dass die jeweilige Expositionsgrenze für das zugehörige Expositionsszenario – z. B. der DNEL für gelegentliche oder ständige Exposition am Arbeitsplatz oder der DNEL für die Exposition von Verbrauchern – unter den angegebenen Bedingungen eingehalten wird. Für Stoffe, für die keine Expositionsgrenzwerte festgelegt werden können – z. B. krebserzeugende Stoffe – werden auch sog. "Derived Minimum Effect Levels" (DMEL) diskutiert. Solche DMEL sind jedoch (bisher) nicht Gegenstand der REACH-Verordnung.

Entsprechende Grenzen im Umweltbereich werden als PNEC (Predicted No-Effect Concentration – Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration) bezeichnet. Diese Konzentration darf nicht überschritten werden, wenn Umweltschäden vermieden werden sollen.

DNEL und PNEC haben im Grundsatz somit die gleiche Funktion wie die "traditionellen" Grenzwerte MAK oder AGW am Arbeitsplatz oder die entsprechenden Grenzwerte im Umweltbereich, z. B. in der TA Luft, im Wasserrecht oder im Bodenschutzrecht.

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