Anwender ist derjenige, der ein Medizinprodukt, wie den AED, berufsmäßig anwendet. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine haupt- oder ehrenamtliche Berufsausübung handelt.

Bestimmte Medizinprodukte dürfen grundsätzlich nur von Personen angewendet werden, die durch den Hersteller oder durch eine vom Hersteller oder Fachhändler geschulte und vom Betreiber (= Unternehmen) beauftragte Person in die sachgerechte Handhabung dieses Medizinproduktes eingewiesen worden sind. Defibrillatoren, die speziell für die sichere und leichte Anwendung und Nutzung durch Laien (z. B. Ersthelfer) konstruiert wurden, unterliegen dieser Regelung nicht. Eine Einweisung ist für Defibrillatoren, die nach der Kennzeichnung, der Gebrauchsanweisung oder den Werbematerialien zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, nicht zwingend notwendig. Diese Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf Laiengeräte, also nicht auf Geräte für berufliche/professionelle Anwender, die mit speziellen Defibrillatoren arbeiten. Wenngleich die Einweisung rechtlich nicht notwendig ist, ist sie dennoch sehr zu empfehlen.

 
Wichtig

Hinweise für den Anwender

Folgende Hinweise sollen den Anwender in seiner Arbeit mit Medizinprodukten unterstützen:

  • Anwendung nur, wenn der Umgang sicher beherrscht wird,
  • Nachweis des sicheren Umganges durch Ausbildung,
  • Anlage-1-Geräte dürfen nur von eingewiesenem Personal benutzt werden,
  • Medizinprodukte nur entsprechend ihrer Bestimmung verwenden,
  • Überzeugen vom ordnungsgemäßen Zustand der Produkte – es darf keine Gefahr von dem Produkt ausgehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge