Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bleibt der Zeitarbeitsbeschäftigte Arbeitnehmer seines ihn entsendenden Zeitarbeitsbetriebs. Der Arbeitgeber – hier der Verantwortungsträger des Personaldienstleisters – verantwortet grundsätzlich die Abstimmung der Arbeitsschutzmaßnahmen für die Zeitarbeitsbeschäftigten. Er trägt die Verantwortung dafür, die erforderlichen Informationen zum Arbeitseinsatz zu ermitteln, fachlich qualifizierte Beschäftigte auszuwählen und diese auf den Einsatz vorzubereiten; dies kann auch eine ergänzende Qualifizierung beinhalten. Der Personaldienstleister muss Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Vorgehensweisen und Maßnahmen organisieren.

 
Wichtig

Nachhaltige Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit in der Zeitarbeit ist erforderlich!

  • Für eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit in der Zeitarbeit können und müssen alle Beteiligten beitragen. Gefragt sind sowohl die Auftraggeber (Entleiher), indem sie dem Thema im Vorfeld und bei der Durchführung der Arbeiten mehr Interesse und Aufmerksamkeit beimessen, die entliehenen Beschäftigten genauso behandeln wie die eigenen und im Bedarfsfall konsequenter reagieren. Die Verleiher (Personaldienstleister) müssen ihre Sicherheitsorganisation systematisch gestalten/optimieren und sich um die Wirksamkeit der Anwendung kümmern.
  • Gefragt ist aber auch der zuständige Unfallversicherungsträger, die VBG. Sie bietet beispielsweise einen Leitfaden "Zeitarbeit – sicher, gesund und erfolgreich" für die Gestaltung der Arbeitsorganisation in Zeitarbeitsunternehmen und Praxishilfen, die "Kurz-Checkliste: Zeitarbeit erfolgreich nutzen" sowie weitere Hilfen in Form von Formularen an.[1]
  • Einen guten Verbesserungsbeitrag leistet auch das von der Industrie initiierte System "Sicherheits Certifikat Personaldienstleister" (SCP). Es legt den Schwerpunkt darauf, dass Personaldienstleister ein funktionierendes Managementsystem für Sicherheit, Gesundheit und den Umweltschutz aufbauen, anwenden und dessen Wirksamkeit nachweisen.
[1] Erhältlich auf der Internet-Branchenseite "Zeitarbeit" unter www.vbg.de/zeitarbeit.

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