Die Festlegungen zu SCC-VAZ 2021, insbesondere dessen Struktur, entspricht dem bisherigen Regelwerk SCC (Fassung 2011).

Adressat

SCC-VAZ wendet sich primär an technische Dienstleister, die auf dem Gelände ihrer Auftraggeber (z. B. Unternehmen der Mineralöl- oder Chemiebranche) ihre Leistungen erbringen; zu nennen sind insbesondere Kontraktoren und Personaldienstleister. Typisch für solche Unternehmen sind rustikale Arbeitsplätze mit höheren Gefährdungen (Risiken). SCC-VAZ können aber auch andere Unternehmen und Organisationen (z. B. Lkw-Werkstätten, Schulungszentren oder Vermessungsbüros) anwenden.

SCC-VAZ-System sieht eine Zertifizierung vor

SCC-VAZ sieht eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vor. Zertifizierungsfähig sind Unternehmen (z. B. GmbH, KG, AG) oder eingetragene Vereine. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Niederlassungen von Unternehmen sowie organisatorische Einheiten zertifizierungsfähig. Da eine Zertifizierung in Deutschland auf den deutschen normativen SCC-Dokumenten und dem deutschen Arbeitsschutzrecht basiert, sind auch ausländische Unternehmen zertifizierbar.

Ein Unternehmen kann die Zertifizierungsstelle (den Zertifizierer) frei auswählen. Der Zertifizierer muss von der DAkkS für die Programme SCC-Managementsystem und SGU-Personal akkreditiert sein und damit über das DAkkS-Logo auf dem Zertifikat verfügen.

Unterscheidung nach Betriebskategorien (Scopes)

SCC-VAZ sieht vor, dass die Unternehmen ein SGU-Managementsystem praktizieren, das zu ihnen passt. Deshalb sieht das SCC-VAZ-System eine Differenzierung nach der Art des Unternehmens (Kontraktoren bzw. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Personaldienstleister) sowie der Anzahl der Beschäftigten vor. Eine Zertifizierung des SGU-Managementsystems eines Unternehmens kann in den Programmen SCC-Managementsysteme und SGU-Personal erfolgen.

 
Wichtig

SCC-VAZ unterscheidet 2 Scopes

Das SCC-VAZ-System differenziert bei der Zertifizierung:

  1. Scope I – Kontraktoren/produzierendes Gewerbe: hierfür gilt SCC-VAZ (Sicherheits Certifikat Contraktoren) und das normative Dokument 003 "SCC-Checkliste" (Checkliste zur Beurteilung des SGU-Managementsystems von Kontraktoren).
  2. Scope II – Personaldienstleister: hierfür gilt SGU-Personal-VAZ (SCP: Sicherheits Certifikat Personaldienstleister) und das normative Dokument 023 "SCP-Checkliste" (Checkliste zur Beurteilung des SGU-Managementsystems von Personaldienstleistern).

Beim Scope I (Kontraktoren/produzierendes Gewerbe) wird weiter differenziert nach:

  • SCC-VAZ* = "eingeschränktes" Zertifikat für kleine Unternehmen mit weniger als 35 Beschäftigten, die keine Subunternehmen für technische Dienstleistungen einsetzen. Zu den Beschäftigten zählen auch Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer. Gegenüber den "normalen" SCC-Zertifizierungen ist die Anzahl der Fragen geringer. Die Zertifizierung erfolgt hier, indem die Realisierung des SGU-Managementsystems direkt am Arbeitsplatz beurteilt wird.
  • SCC-VAZ** = uneingeschränktes Zertifikat für Unternehmen mit mehr als 35 Beschäftigten, die auch Subunternehmer einsetzen. Hier erfolgt die Zertifizierung, indem sowohl die SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz, als auch das SGU-Managementsystem des Unternehmens beurteilt werden.
  • SCC-VAZP = uneingeschränktes Zertifikat für Unternehmen die auch für die Petrochemie arbeiten. Neben den unter SCC** genannten Beurteilungskriterien wird hier zusätzlich die Erfüllung spezifischer Anforderungen in der petrochemischen Industrie und in Raffinerien erwartet.

Beim Scope II ist eine Zertifizierung nur für Personaldienstleister – nach SCP bzw. SGU-Personal-VAZ vorgesehen. Eine Differenzierung erfolgt nicht. Hierfür wird die SCP-Checkliste verwendet. Sie ist gleich aufgebaut wie die SCC-Checkliste und stellt einen kleinen Ausschnitt der SCC-Checkliste dar. Die zu betrachtenden Elemente und der Umfang der zu beantwortenden Fragen ist deutlich geringer.

Zertifizierungsanforderungen

Die überwiegende Mehrheit der SCC-Anwender wollen oder müssen ihr SGU-Managementsystem zertifizieren lassen, um bei der Auftragsvergabe bestimmter gewerblicher Auftraggeber Chancen zu haben. SCC-VAZ sieht folgende Bedingungen für eine akkreditierte Zertifizierung vor:

  • Aufbau eines SGU-Managementsystem entsprechend den Kriterien der SCC-Checkliste;
  • Einführung, Anwendung und Dokumentation des SGU-Managementsystems;
  • von der obersten Führung in Kraft gesetztes Managementsystem;
  • das Managementsystem wird mindestens seit 3 Monaten erkennbar angewendet;
  • alle Arbeitsunfälle (nicht nur die meldepflichtigen) werden nachweislich erfasst (dokumentiert) und ausgewertet;
  • die aus der Erfassung aller Arbeitsunfälle errechnete Unfallhäufigkeit liegt unter dem (gemäß SCC-VAZ Dokument 006 ermittelten) Schwellenwert;
  • Empfehlung: Bei Durchführung eines internen Audits oder einer Vorbegutachtung zeigt sich, wie gut das Unternehmen aufgestellt ist (Was läuft gut?) und wo Handlungsbedarfe bestehen sowie Nachbesserungen erforderlich sind. ...

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