Nach eingehenden Diskussionen mit den beteiligten Parteien und einem klaren Votum der Industrie und der beteiligten Kreise für eine Weiterführung erklärte sich der VAZ bereit, für den DGMK die Nachfolge zu übernehmen. So übernahm Ende 2021 der VAZ die Eigentümerschaft sowie die Verantwortung für die Weiterführung und Weiterentwicklung der Programme SCC und SCP (SGU-Personal). Formal wurde diese am 17.9.2021 mit der Bestätigung der Akkreditierungsfähigkeit der VAZ für die beiden Programme durch die DAkkS vollzogen. Die Übergangsfrist endete am 30.4.2023. Die DGMK hat das gesamte SCC-Regelwerk dem VAZ übergeben und unterstützt ihn mit Rat und Tat weiterhin. Für die Pflege und anstehende Weiterentwicklung des SCC-VAZ-Systems ist ab sofort der VAZ federführend zuständig.

Der VAZ hat den Programmnamen in SCC-VAZ 2021 geändert und das bisherige Regelwerk SCC Version 2011 durch SCC-VAZ 2021 mit kleinen redaktionellen Änderungen ersetzt und veröffentlicht. Bisher hat der VAZ keine wesentlichen Veränderungen – v. a. bei den normativen Dokumenten – durchgeführt.

Die aktuelle Fassung der zentralen SCC-Dokumente 003 (SCC-Checkliste zur Beurteilung des SGU-Managementsystems von Kontraktoren) bis 023 (SCP-Checkliste zur Beurteilung des SGU-Managementsystems von Personaldienstleistern) stammen aus dem Jahr 2023 und haben jeweils den Zusatz VAZ. Alle relevanten Dokumente sind kostenfrei auf der Homepage des VAZ verfügbar.

 
Wichtig

Was ändert sich durch die Umstellung auf SCC- VAZ 2021?

  • Der VAZ hat die Eigentumsrechte für die Zertifizierungsprogramme SCC und SGU-Personal (SCP) übernommen. Damit verbunden ist die Einführung eines "neuen" Programms mit dem Namen SCC-VAZ 2021, dessen Struktur dem bisherigen Regelwerk SCC entspricht.
  • SCC firmiert nun unter der Bezeichnung SCC-VAZ und SCP unter der neuen Bezeichnung SGU-Personal VAZ (die alte Bezeichnung SCP wird weitergeführt).
  • Der VAZ hat das Regelwerk SCC Version 2011 übernommen, bisher nur redaktionell angepasst und als Regelwerk SCC-VAZ 2021 veröffentlicht.

    Das SCC-System und deren Regelwerke sind weiterhin gültig. Trotzdem: Planen Sie als Anwender für Ihr nächstes SCC-/SCP-Audit die Umstellung auf SCC-VAZ 2021 ein und starten Sie frühzeitig die notwendigen Vorbereitungen.

  • Die in den Dokumenten vollzogenen aktuellen und zukünftig erfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen werden in einer Liste (siehe "SCC 2011 vs. SCC-VAZ 2021 – Änderungsliste") dokumentiert. Diese Liste ist auf der VAZ-Homepage zu finden.
  • Die normativen Dokumente (Checklisten) und erläuternden Dokumente zu Fragen der Checklisten – z. B. zur Unfallstatistik und Unfallhäufigkeit (Dokument 006) oder zur SGU-Prüfung von operativ tätigen Führungskräften – sind im neuen SCC-VAZ-System kostenfrei erhältlich. Die Kosten der Systempflege etc. übernehmen nun die beteiligten Zertifizierer, die diese aber i. d. R. in den Zertifizierungskosten an die Kontraktoren, Personaldienstleister etc. weitergeben.
  • Wesentliche Veränderung: Die Gültigkeit der Schulungsnachweise für operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte wurde geändert. Unternehmen, die ihr SGU-Managementsystem nach SCC oder SCP zertifiziert haben, müssen jetzt die SGU-Personalzertifikate nach SCC Version 2011 Dokument 016, 017 oder 018 neu planen.

    Diese Schulungsnachweise gelten nach SCC-VAZ 2021 nur noch für 5 statt bisher 10 Jahre. Dies bedeutet, dass die Unternehmen ihre internen Prozesse und Unterlagen rechtzeitig anpassen müssen.

  • Bis 30.4.2023 müssen alle nach SCC*, SCC**, SCCP und SCP gemäß Version 2011 zertifizierten SGU-Managementsysteme auf SCC-VAZ 2021 umgestellt werden. Bestehende Systemzertifikate nach SCC Version 2011, bei denen dies bis zum Stichtag nicht erfolgt ist, verloren zum 1.5.2023 ihre Gültigkeit.
  • Die Umstellung einer SCC-/SCP-Zertifizierung nach SCC Version 2011 kann im Rahmen eines regulären Audits (Überwachungsaudit oder Wiederholungsaudit) oder in einem separaten Umstellungsaudit ("Specialaudit") erfolgen. Der durch den VAZ vorgegebene zeitliche Aufwand soll 4 Stunden betragen.
  • Die akkreditierten Zertifizierer bieten entsprechende Umstellungsaudits an.
  • Eine Anpassung bzw. Übernahme von ISO-Managementsystem-Prinzipien (z. B. Chancen und Risiken zu betrachten) oder Begriffen aus der internationalen Norm für Arbeitsschutz-Managementsysteme DIN ISO 45001:2023 ist nicht vorgesehen.

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