Tragende Wände, Stützen, Decken müssen grundsätzlich feuerbeständig sein (Feuerwiderstandsklasse F 90), außer in Dachgeschossen, wenn sich dort keine Beherbergungsräume befinden. In kleinen Objekten (mit nicht mehr als 2 oberirdischen Geschossen) und in Dachgeschossen mit Beherbergungsräumen ist feuerhemmende Bauweise ausreichend (Feuerwiderstandsklasse F 30).

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