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Name: | ||||
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Datum: | ||||
1. | Welche Rechtsgrundlagen gibt es für Tätigkeiten mit Biostoffen? | |||
a) | Biostoffverordnung und Technische Regeln biologische Arbeitsstoffe | □ | ||
b) | Gefahrstoffverordnung und Technische Regeln für gefährliche Stoffe | □ | ||
c) | Strahlenschutzverordnung und DGUV-Grundsätze | □ | ||
2. | Was sind die Ziele der Biostoffverordnung? | |||
a) | Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Sicherheit bei der Entsorgung biologischer Arbeitsstoffe. | □ | ||
b) | Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. | □ | ||
c) | Schutz von Fremdfirmen vor Gefährdungen durch schadhafte Lebensmittel. | □ | ||
3. | Welche Gefährdungen werden im Rahmen der Biostoffverordnung betrachtet? | |||
a) | Gefährdungen bei der Durchführung von Tätigkeiten und beim Entstehen bzw. Freisetzen bei Tätigkeiten mit Biostoffen | □ | ||
b) | Gefährdungen bei der Beförderung von Biostoffen | □ | ||
c) | Gefährdungen bei der Entsorgung von Biostoffen | □ | ||
4. | Bei welcher Tätigkeit ist die Biostoffverordnung anzuwenden? | |||
a) | Beseitigung von Computerviren | □ | ||
b) | Reinigung von Kopierern | □ | ||
c) | Instandsetzung von Klimaanlagen | □ |
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