Begriff

Eine klare Definition für Betriebssport gibt es nicht. Innerhalb und im Umfeld von Betrieben gibt es viele sportliche Aktivitäten, die darunter verstanden werden können: von gemeinsamen Ausgleichsübungen in der Mittagspause bis hin zu den großen Betriebssportvereinen, die zwar zu Betrieben gehören, oft aber auch Mitglieder ohne Betriebszugehörigkeit aufnehmen und weitgehend unabhängig von den Betrieben agieren. Aus Sicherheitsgesichtspunkten ist v. a. die Frage relevant, ob bzw. unter welchen Bedingungen sportliche Aktivitäten von Beschäftigten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Eine konkrete Rechtsgrundlage für die Durchführung von Betriebssport gibt es nicht, da es sich um ein freiwilliges, betriebsspezifisches Angebot handelt und Rechte und Pflichten von Arbeitgebern bzw. Arbeitnehmern nicht berührt werden.

Die bei einem Unfall wesentliche Frage, ob und unter welchen Bedingungen Betriebssport unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wird typischerweise immer wieder an einzelnen Entscheidungen gemessen (s. unten). Festlegungen der Unfallversicherungsträger zum Thema gibt es daher ebenfalls kaum allgemeingültig, sondern eher auf Anfrage bezogen auf den Einzelfall.

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