Ein Fallstrick, der in der europäischen Gesetzgebung lauert und kaum beachtet wird, ist die allgemeine Produktsicherheit, in Deutschland umgesetzt durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Wenn also die werbende Firma nicht den Hersteller des Werbemittels gemäß den Regularien auf dem Produkt sehen möchte, sondern ausschließlich ihr eigenes Firmenzeichen, ihre Marke etc., dann wird sie nach dem Gesetz selbst zum Hersteller dieses Produktes – mit allen rechtlichen Konsequenzen. Das Problem tritt besonders bei großen Marken, bei preiswerter Beschaffung und bei Merchandising-Produkten auf.

Die gefährlichste Kombination für ein werbendes Unternehmen ist demnach das preiswerte Produkt und der Verzicht auf Nennung des Originalherstellers. In der Vergangenheit wurden hier Schadenshöhen im Millionenbereich verursacht, was das eine oder andere Unternehmen die Existenz gekostet hat.

 
Achtung

Fallstrick Produktsicherheitsgesetz

Wenn die werbende Firma den Hersteller des Werbemittels nicht auf dem Werbeartikel sehen möchte, sondern nur das eigene Markenlogo/Firmenzeichen, dann wird sie per Gesetz zum Hersteller – mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge