Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum Arbeitsunfallgeschehen 2017 findet der Großteil der meldepflichtigen Unfälle außerhalb des Straßenverkehrs statt. Der Straßenverkehrsunfall hatte mit 132.895 Unfällen hier einen Anteil von gerade einmal 13 %. Bei den neuen Unfallrenten hingegen bildeten die 3.587 Unfälle im Straßenverkehr bereits einen Anteil von 21 %.

Wenn man jedoch die Getöteten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherungsträger betrachtet, hatten 2017 die 352 Getöteten im Straßenverkehr einen Anteil von 55 %. Damit ist die Teilnahme am Straßenverkehr die Haupttodesursache während der versicherten beruflichen Tätigkeit. Und dies galt nicht nur für das Jahr 2017, sondern für die letzten Jahre.

Hinzu kommt, dass Unfälle im Straßenverkehr i. d. R. eine längere Behandlungsdauer nach sich ziehen als reine Arbeitsunfälle.

Der Straßenverkehrsunfall selbst ist ein relativ seltenes Ereignis und steht nicht im Mittelpunkt von strategischen Überlegungen von Unternehmen und Betrieben. Große Unternehmen können den Ausfall von Beschäftigten vielleicht noch kompensieren, mittlere Unternehmen hingegen haben schon eher Probleme, wenn die entscheidende Fachkraft ausfällt. Bei kleinen Unternehmen hingegen steht beim Ausfall eines/einer Beschäftigten die Existenz infrage. Aber solange keine persönliche Erfahrung oder Betroffenheit vorliegt, wird über ein derartiges Szenario eher nicht nachgedacht. Wenn aber der Fall eintritt, ist es schon zu spät.

Ziel muss es sein, eine Kultur der Prävention zu etablieren und im Vorfeld an den entscheidenden Rahmenbedingungen zu arbeiten, damit Beschäftigte unter sicheren Bedingungen am Straßenverkehr teilnehmen können. Nach dem TOP+S-Modell bedeutet das, technische (z. B. Fahrzeug), organisationale (z. B. Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen) und personelle (z. B. Wissen, Erfahrung, Gesundheit) Aspekte zu betrachten. Hinzu kommen dann noch situative Faktoren, wie z. B. Witterung oder Verkehrsdichte.

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