Die Integration hat das Ziel, den Arbeitsplatz passgenau so auf die Leistungsmöglichkeiten eines Betroffenen anzupassen, dass sich seine Einschränkungen nicht auswirken und er auf diese Weise vollwertig eingesetzt werden kann. Vorteilhaft ist es, dass der leistungsgewandelte Mitarbeiter so nicht aus den allgemeinen Beschäftigtenstrukturen ausgegrenzt wird und er im Idealfall sein angestammtes Arbeitsumfeld beibehalten kann.

 
Praxis-Beispiel

Integration

  • Ein Dachdecker, der nach einem Unfall körperlich nicht mehr in der Lage ist, auf Dächern zu arbeiten, wechselt in die Arbeitsvorbereitung und übernimmt verstärkt Arbeitsplanung, Beschaffung oder Kundenberatung.
  • Eine Intensivpflegekraft, die nicht mehr in der Lage ist, den körperlich anstrengenden Pflegedienst im Schichtwechsel zu leisten, wird auf der Intensivstation weiterbeschäftigt und übernimmt zentral Dokumentations-, Organisations- und Kommunikationsaufgaben, bei denen sie ihr pflegerisches Wissen und ihre Erfahrung einbringt.
  • Die Sachbearbeiterin eines Verwaltungsbetriebes, die wegen einer Hirnleistungsveränderung darauf angewiesen ist, gleichmäßig und störungsarm zu arbeiten, leistet keine Kundenberatung mehr, sondern wickelt die interne Weiterbearbeitung der Fälle ab.

Vorteile:

  • Kenntnisse und Erfahrungen können weiter genutzt werden.
  • Das gewohnte Arbeitsumfeld kann behalten werden.
  • Die Tätigkeitsanpassung ist wenig stigmatisierend.

Nachteile:

  • Oft fehlen ausreichende Möglichkeiten zu integrativen Beschäftigung Leistungsgewandelter.
  • Die problematischen Tätigkeiten, die der leistungsgewandelte Beschäftigte nicht mehr ausübt, müssen von anderen übernommen werden, die unter Umständen entsprechend höher belastet werden. Eventuell kann das das kollegiale Verhältnis stören.

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