Der Unternehmer hat jeden Unfall in seinem Betrieb der Berufsgenossenschaft anzuzeigen, wenn durch den Unfall ein im Betrieb Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder für mehr als 3 Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig ist. Die Anzeige ist binnen 3 Tagen, nachdem der Unternehmer von dem Ereignis erfahren hat, von ihm zu erstatten und die Anzeige vom Betriebsrat mitzuunterzeichnen (§ 193 SGB VII). Auch dadurch entstehen hochsensible Daten, für die insbesondere das Gebot der Integrität und Vertraulichkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO) zu beachten ist.

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