- Explosionsgefährdete Bereiche festlegen und kennzeichnen, Explosionsschutzdokument erstellen und Schutzmaßnahmen einhalten.
- Betriebsanweisung erstellen und regelmäßige Unterweisungen durchführen.
- Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter (JArbSchG, MuSchG).
- Arbeitsmedizinische Vorsorge ist in Abhängigkeit von der spezifischen Situation am Arbeitsplatz anzubieten bzw. regelmäßig durchzuführen (§ 11 ArbSchG), z. B. wenn Atemschutz oder Chemikalienschutzhandschuhe getragen werden müssen; Pflichtvorsorge ist für Benzol erforderlich, u. a. wenn eine wiederholte Exposition mit diesem KMR-Stoff nicht ausgeschlossen werden kann (ArbMedVV).
- Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" in gefährdeten Bereichen anbringen.
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