Stoff Verwendungsbeschränkung Höchstmengen Reinheitsanforderungen
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A. In Teil A aufgeführte Stoffe Siehe Teil A Siehe Teil A Siehe Teil A
B. Lacke

 

 

 

 

1. Polymere

 

 

 

 

 

- Ethyl-, Hydroxyethyl-, Hydroxypropyl- und Methylether der Cellulose

 

 

 

 

 

- Cellulosenitrat

 

Die Folien- seite, die mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, darf höchstens 20 mg/dm2 enthalten. Der Stickstoffgehalt liegt zwischen 10,8% und 12,2%.

 

2. Harze Nur zur Herstellung von Zellglasfolien, die mit einem Lack aus Cellulosenitrat beschichtet sind Die Folienseite, die mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, darf insgesamt höchstens 12,5 mg/dm2 enthalten.

 

 

 

- Kasein

 

 

 

 

 

- Kolophonium und/ oder seine Polymerisations-, Hydrierungs- oder Disproportionierungsprodukte und deren Ester mit Methyl-, Ethyl- und mehrwertigen C2 - C6- Alkoholen oder Mischungen dieser Alkohole

 

 

 

 

 

- Kolophonium und/ oder seine Polymerisations-, Hydrierungs- oder Disproportionierungsprodukte kondensiert mit Acrylsäure und/ oder Maleinsäure und/oder Citronensäure und/oder Fumarsäure und/oder Phthalsäure und/oder Bisphenolformaldehyd verestert mit Methyl-, Ethyl- und mehrwertigen C2 - C6-Alkoholen oder deren Mischungen

 

 

 

 

 

- Ester des Bis- (2-hydroxyethyl)-ethers mit Additionsprodukten des ß-Pinen und/oder Dipenten und/oder Diterpen und Maleinsäureanhydrid

 

 

 

 

 

- Gelatine (Lebensmittelqualität)

 

 

 

 

 

- Rizinusöl und seine Dehydrations- oder Hydrierungsprodukte und die Kondensationsprodukte mit Polyglycerin, Adipinsäure, Maleinsäure, Citronensäure, Phthalsäure und Sebacinsäure

 

 

 

 

 

- Poly-ß-pinen (Terpenharze)

 

 

 

 

 

- Harnstoff- Formaldehydharze (siehe Verankerungsmittel)

 

 

 

 

3. Weichmacher

 

Die Folienseite, die mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, darf höchstens 6 mg/dm2 enthalten.

 

 

 

- Acetyltributylcitrat

 

 

 

 

 

- Acetyl-tri-(2- ethylhexyl)citrat

 

 

 

 

 

- Di-iso-butyl- und Di-n-butyladipat

 

 

 

 

 

- Di-n-hexylazelat

 

 

 

 

 

- Dicyclohexylphthalat

 

Die Folienseite, die mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, darf höchstens 4 mg/dm2 enthalten.

 

 

 

- Diphenyl-(2- ethylhexyl)phosphat

 

Die Menge an Diphenyl-(2-ethylhexyl)-phosphat darf nicht überschreiten:

a) 2,4 mg/kg im Lebensmittel, das mit der Folie in Berührung gekommen ist, oder

b) 0,4 mg/dm2 in der Beschichtung auf der mit dem Lebensmittel in Berührung kommenden Folienseite.

 

 

 

- Glycerinmonoacetat (Monoacetin)

 

 

 

 

 

- Glycerindiacetat (Diacetin)

 

 

 

 

 

- Glycerintriacetat (Triacetin)

 

 

 

 

 

- Dibutylsebacat

 

 

 

 

 

- Di-n-butyl- und Di-iso-butyltartrat

 

 

 

 

4. Andere Zusatzstoffe

 

In der unbeschichteten Zellglasfolie und der Beschichtung zusammen insgesamt nicht mehr als 6 mg/dm2 Berührungsfläche mit den Lebensmitteln

 

 

4.1 Zusatzstoffe, die in Teil A aufgeführt sind Siehe Teil A Die gleichen Höchstmengen wie in Teil A (die Mengen beziehen sich jedoch auf die unbeschichtete Zellglasfolie und die Beschichtung insgesamt) Siehe Teil A

 

4.2 Spezielle Stoffe für Lacke

 

Die Folienseite, die mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, darf von jedem Stoff oder jeder Stoffgruppe höchstens 2 mg/dm2 des Lackes enthalten, sofern nicht geringere Mengen angegeben sind.

 

 

 

- 1-Hexadecanol und 1-Octadecanol

 

 

 

 

 

- Ester der geradkettigen, gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren mit geradzahliger Kohlenstoffkette von C8 - C20 und Rizinolsäure mit geradkettigen Ethyl-, Butyl-, Amyl- und Oleylalkoholen

 

 

 

 

 

- Montanwachs, Montansäuren C26 - C32) gereinigt und/ oder deren Ester mit Ethandiol und/oder 1,3- Butandiol und/ oder deren Calcium- und Kaliumsalze enthaltend

 

 

 

 

 

- Carnaubawachs

 

 

 

 

 

- Bienenwachs

 

 

 

 

 

- Espartowachs

 

 

 

 

 

- Candelillawachs

 

 

 

 

 

- Dimethylpolysiloxan

 

Die Folienseite, die mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, darf höchstens 1 mg/dm2 des Lackes enthalten.

 

 

 

- Epoxydiertes Sojaöl (mit einem Oxirangehalt zwischen 6 und 8%)

 

 

 

 

 

- Gereinigtes Paraffin und gereinigte mikrokristalline Wachse

 

 

 

 

 

- Pentaerythrittetrastearat

 

 

 

 

 

- Mono- und bis- (octadecyldiethylenoxid)- phosphat

 

Die Folienseite, die mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, darf höchstens 0,2 mg/dm2 des Lackes enthalten.

 

 

 

- Aliphatische Säuren (C8 - C20) verestert mit Mono- und/oder bis(2-hydroxyethyl)-amin

 

 

 

 

 

- 2- und 3-tert- butyl-4-hydroxyanisol (Buthylhydroxyanisol, BHA)

 

Die Folienseite, die mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, darf höchstens 0,06 mg/dm2 des Lackes enthalten.

 

 

 

- 2,6-Di-tert- butyl-4-methylphenol (Butylhydroxytoluol, BHT)

 

Die Folienseite, die mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, darf höchstens 0,06 mg/dm2 des Lackes enthalten.

 

 

 

- Di-n-octylzinn- bis-(2-ethylhexyl)-maleat

 

Die Folienseite, die mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, darf höchstens 0,06 mg/dm2 des Lackes enthalten.

 

 

5. Lösemittel

 

Die Folienseite, die mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, darf insgesamt höchstens 0,6 mg/dm2 des Lackes enthalten.

 

 

 

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