Verkaufsstätten müssen eine Sicherheitsbeleuchtung haben
1. |
in Verkaufsräumen, |
2. |
in Rettungswegen, |
3. |
in Arbeits- und Pausenräumen, |
4. |
in Toilettenräumen, |
5. |
in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen, |
6. |
für Hinweisschilder auf Ausgänge und für Stufenbeleuchtung. |
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