Begriff

Der Bauherr ist eine natürliche oder juristische Person, die rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich die Planung und Ausführung eines Bauvorhabens durchführt bzw. in Auftrag gibt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Pflichten für den Bauherrn ergeben sich aus dem Bauordnungsrecht, z. B. aus den Landesbauordnungen. Demnach muss der Bauherr zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines nicht verfahrensfreien Bauvorhabens sowie der Beseitigung von Anlagen geeignete Beteiligte (Entwurfsverfasser, Bauleiter, Unternehmer) bestellen, soweit er nicht selbst zur Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen nach diesen Vorschriften geeignet ist.

Der Bauherr ist der Normadressat der Baustellenverordnung. Ihm erwachsen daraus Pflichten zur wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle.

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