• Einbeziehung von Gestaltungskriterien des barrierefreien Übergangs von Verkehrsanlagen (z. B. Haltestellen, Parkplätze) auf Bahnhofsvorplätzen zum Bahnhofseingang bereits in den Planungsphasen,
  • gemeinsame Überquerungsstellen für Rollstuhl- und Rollatornutzer sowie für blinde und sehbehinderte Menschen mit 3 cm Bordhöhe und Bordabsenkung über die gesamte Überquerungsstellenbreite, unterstützt durch Bodenindikatoren nach DIN 32984 mit hohem taktilen, visuellen und ggf. akustischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag,
  • bei getrennten Überquerungsstellen Breite der Nullabsenkung (von 6 cm Bordhöhe auf Fahrbahnniveau) ≤ 1 m, unterstützt durch Bodenindikatoren,
  • Zuwege ausreichend breit für Nutzung mit Rollstuhl, Rollator, Gehhilfe auch im Begegnungsfall, leicht und erschütterungsarm begeh- und befahrbar,
  • Realisieren von Begegnungsflächen von 180 cm x 180 cm,
  • tastbare Übersichtspläne mit Gebäudegrundriss und wesentlichen mit Symbolen gekennzeichneten Standorten,
  • Beleuchtungsniveau mit Beleuchtungsstärken von ≥ 50–100 lx.
[1] Fachgespräch der Grünen Bundestagsfraktion, Barrierefreie Mobilität im Schienenverkehr, 2016.

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